Dekanate
Aufgaben und Stellung der Dekane
1. Leitung der mindestens zwei mal jährlich einzuberufenden Kapitelstagungen;
2. Durchführung oder Leitung von Kirchenvorsteherschaftstagungen, allein oder zusammen mit Vertretungen aus dem Kirchenrat oder dem Kapitelsvorstand;
3. Amtseinsetzung und Amtseinführung von Pfarrern, Pfarrerinnen, Diakonen oder Diakoninnen im Dekanatskreis;
4. Auf Wunsch der Angehörigen eines im Amte verstorbenen Pfarrers oder einer Pfarrerin hält er oder sie bei der Bestattung die Abdankung;
5. Der Dekan oder die Dekanin nimmt seelsorgerliche Aufgaben unter den Mitgliedern des Kapitels wahr und kann zur Vermittlung in Konfliktfällen beigezogen werden.
(§ 6 Abs. 1 der Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Einteilung der Dekanatskreise und die Organisation der Kapitel vom 31. März 2003; KGS 8.1)