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Der Auftrag des
Landeskirche |
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Als Präambel ist
der Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 27.
November 2000 das Bibelwort aus 1. Korinther 3, 11 "Einen anderen Grund kann
niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus."
vorangestellt. Die Landeskirche ist Teil der gesamten christlichen Kirche, im
Besonderen Glied der evangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz. Sie
fördert die Verkündigung des Evangeliums, die Pflege des
evangelischen Glaubens, das diakonische Handeln, die Gemeinschaft und den
Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.
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Die Evangelische
Landeskirche des Kantons Thurgau zählt 69 selbständige Kirchgemeinden
mit insgesamt 78 Pfarrämtern und rund 100'000 Mitglieder. Die Zahl der
Stimmberechtigten beträgt 76'968 (10. Juni 2001). In den reformierten
Kirchen haben die Kirchgemeinden eine grosse Bedeutung. In der Reformation
wurde das "Priesterum aller Gläubigen" postuliert. Die katholische Kirche
definiert das Kirchesein vom Bischof her. Sie unterscheidet zwischen einem
finanziell-administrativen Bereich, verwaltet durch die demokratisch
gewählten Kirchenvorsteher-schaften, und der geistlichen Verantwortung,
getragen durch den hierarchisch strukturierten Klerus. Diese Trennung ist der
reformierten Kirche fremd. Im reformatorischen Kirchenverständnis ist
Kirche da, wo Gottes Wort verkündigt wird, wo Sakramente gespendet werden,
wo die Jugend im christlichen Glauben unterwiesen wird und wo eine lebendige
Gemeinschaft durch gegenseitige Verantwortung und Hilfeleistung gelebt wird.
Die Gemeinde ist der Ort, wo dieser vornehmste Auftrag der christlichen Kirche
verwirklicht wird.
Die Kirchgemeinden
geniessen in unserer Landeskirche weitgehende Eigenständigkeit und
Verantwortung. Dies gibt ihnen die Möglichkeit zur Anpassung ihrer
Tätigkeit an die örtlichen Verhältnisse. Die Pfarrwahl und die
Wahl von weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für all ihre
Tätigkeiten liegen in der Gemeindehoheit. Die Kirchensteuer ist eine
Gemeindesteuer, mit ihr ist die finanzielle Verantwortung eng gekoppelt. Und
schliesslich kann man der Kirche nur als Mitglied der Kirchgemeinde des
Wohnortes angehören. Die Stärke unserer Landeskirche beruht
vorwiegend auf der Stärke der Kirchgemeinden. Neben Verkündigung,
Seelsorge und Diakonie gewinnen Bildungsarbeit, Tagungs- und Kursangebote sowie
Veranstaltungen für alle Altersstufen immer mehr an Bedeutung, innerhalb
der Gemeinde aber auch über diese hinaus. Waren früher Pfarrerinnen
und Pfarrer neben ihren ureigensten Aufgaben auch für die Umsetzung dieser
Anliegen verantwortlich, werden heute die Verantwortlichkeiten auf einzelne
Ressorts und Arbeitsgruppen aufgeteilt. Kirchenvorsteherschaften sind nicht
allein Verwaltungsorgane, kirchliches Leben ist breiter angelegt, braucht die
Kräfte aller Verantwortlichen wie auch eines breiten Kreises von
Freiwilligen. |
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Sind Gemeinden und
gemeindliche Gruppen allein für Glaubensdinge zuständig, führt
dies zu Glaubensinseln. Darum ist die Gesamtkirche, die Landeskirche als
kantonale Einheit, kein loser Bund autonomer Gemeinden. Sie ist eine eigene
Grösse mit eigener Verantwortung, sie hat ihr eigenes Parlament, die
Kirchensynode, ihre eigene "Regierung", den Kirchenrat.
Es braucht kantonale
Rechtsetzungen und Normen für das Pfarramt, demokratische Ordnungen,
Gesetze und eine gemeinsame Verfassung. Die Landeskirche tritt dabei nicht nur
als "Normensetzerin" und "Administratorin" auf. Dem Kirchenrat obliegt eine
Aufsichtspflicht im theologischen Bereich. Aus- und Weiterbildung der
Pfarrerinnen, Pfarrer, Diakoninnen und Diakone setzen koordinierte Angebote
voraus. Kommissionen und Beauftragte für die Gemeinde-Jugendarbeit,
für Diakonie und Soziales, für Katechetik, für die
Erwachsenenbildung, die Information der Öffentlichkeit, die
Stellenvermittlung für Welschlandaufenthalte, das Amt für Mission und
Oekumene oder das Begegnungs- und Bildungszentrum tecum in der Kartause
dokumentieren die Vielfalt übergemeindlicher Angeboteder Thurgauer
Landeskirche. |
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