Übersicht 
Der Auftrag des Landeskirche 

Als Präambel ist der Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 27. November 2000 das Bibelwort aus 1. Korinther 3, 11 "Einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus." vorangestellt. Die Landeskirche ist Teil der gesamten christlichen Kirche, im Besonderen Glied der evangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz. Sie fördert die Verkündigung des Evangeliums, die Pflege des evangelischen Glaubens, das diakonische Handeln, die Gemeinschaft und den Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.

 
69 Kirchgemeinden 
 

Die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau zählt 69 selbständige Kirchgemeinden mit insgesamt 78 Pfarrämtern und rund 100'000 Mitglieder. Die Zahl der Stimmberechtigten beträgt 76'968 (10. Juni 2001). In den reformierten Kirchen haben die Kirchgemeinden eine grosse Bedeutung. In der Reformation wurde das "Priesterum aller Gläubigen" postuliert. Die katholische Kirche definiert das Kirchesein vom Bischof her. Sie unterscheidet zwischen einem finanziell-administrativen Bereich, verwaltet durch die demokratisch gewählten Kirchenvorsteher-schaften, und der geistlichen Verantwortung, getragen durch den hierarchisch strukturierten Klerus. Diese Trennung ist der reformierten Kirche fremd. Im reformatorischen Kirchenverständnis ist Kirche da, wo Gottes Wort verkündigt wird, wo Sakramente gespendet werden, wo die Jugend im christlichen Glauben unterwiesen wird und wo eine lebendige Gemeinschaft durch gegenseitige Verantwortung und Hilfeleistung gelebt wird. Die Gemeinde ist der Ort, wo dieser vornehmste Auftrag der christlichen Kirche verwirklicht wird.

Die Kirchgemeinden geniessen in unserer Landeskirche weitgehende Eigenständigkeit und Verantwortung. Dies gibt ihnen die Möglichkeit zur Anpassung ihrer Tätigkeit an die örtlichen Verhältnisse. Die Pfarrwahl und die Wahl von weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für all ihre Tätigkeiten liegen in der Gemeindehoheit. Die Kirchensteuer ist eine Gemeindesteuer, mit ihr ist die finanzielle Verantwortung eng gekoppelt. Und schliesslich kann man der Kirche nur als Mitglied der Kirchgemeinde des Wohnortes angehören. Die Stärke unserer Landeskirche beruht vorwiegend auf der Stärke der Kirchgemeinden. Neben Verkündigung, Seelsorge und Diakonie gewinnen Bildungsarbeit, Tagungs- und Kursangebote sowie Veranstaltungen für alle Altersstufen immer mehr an Bedeutung, innerhalb der Gemeinde aber auch über diese hinaus. Waren früher Pfarrerinnen und Pfarrer neben ihren ureigensten Aufgaben auch für die Umsetzung dieser Anliegen verantwortlich, werden heute die Verantwortlichkeiten auf einzelne Ressorts und Arbeitsgruppen aufgeteilt. Kirchenvorsteherschaften sind nicht allein Verwaltungsorgane, kirchliches Leben ist breiter angelegt, braucht die Kräfte aller Verantwortlichen wie auch eines breiten Kreises von Freiwilligen.

 
Die Landeskirche  
 

Sind Gemeinden und gemeindliche Gruppen allein für Glaubensdinge zuständig, führt dies zu Glaubensinseln. Darum ist die Gesamtkirche, die Landeskirche als kantonale Einheit, kein loser Bund autonomer Gemeinden. Sie ist eine eigene Grösse mit eigener Verantwortung, sie hat ihr eigenes Parlament, die Kirchensynode, ihre eigene "Regierung", den Kirchenrat.

Es braucht kantonale Rechtsetzungen und Normen für das Pfarramt, demokratische Ordnungen, Gesetze und eine gemeinsame Verfassung. Die Landeskirche tritt dabei nicht nur als "Normensetzerin" und "Administratorin" auf. Dem Kirchenrat obliegt eine Aufsichtspflicht im theologischen Bereich. Aus- und Weiterbildung der Pfarrerinnen, Pfarrer, Diakoninnen und Diakone setzen koordinierte Angebote voraus. Kommissionen und Beauftragte für die Gemeinde-Jugendarbeit, für Diakonie und Soziales, für Katechetik, für die Erwachsenenbildung, die Information der Öffentlichkeit, die Stellenvermittlung für Welschlandaufenthalte, das Amt für Mission und Oekumene oder das Begegnungs- und Bildungszentrum tecum in der Kartause dokumentieren die Vielfalt übergemeindlicher Angeboteder Thurgauer Landeskirche.


© 2001 Evangelische Landeskirche      des Kantons Thurgau