Die Aufgaben der Synode

Oberste Behörde

Die Synode ist die oberste Behörde der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau. Das 114-köpfige Kirchenparlament entscheidet über die Rechnung, das Budget und den Zentralsteuerfuss der Landeskirche. Es ist auch zuständig für den Erlass der landeskirchlichen Gesetze und Verordnungen und die Schaffung oder Aufhebung von landeskirchlichen Fachstellen. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kirchenvolkes erlässt die Synode auch die Kirchenverfassung.

Schaffung von Stellen
Aufgrund der Kirchenverfassung ist die Synode für das Leben der Landeskirche verantwortlich. Die Landeskirche übernimmt die Aufgaben, die die Kirchgemeinden nicht in eigener Regie wahrnehmen können. Dazu gehören zum Beispiel die Aus- und Weiterbildung der Katechetinnen und Katecheten für den Religionsunterricht, die Angebote der Erwachsenenbildung und der Jugendarbeit und der diakonische Dienst für Erwerbslose. In diesen Bereichen erhalten die Gemeinden personelle Unterstützung und Beratung durch Fachpersonen der Landeskirche und ihre Fachstellen. Die Synode entscheidet über die Schaffung dieser landeskirchlichen Fachstellen und ihre Finanzierung.

Erlass von Gesetzen
Im Rahmen der vom Thurgauer Kirchenvolk genehmigten Kirchenverfassung und der Kirchenordnung trifft die Synode auch einheitliche Regelungen für die ganze Landeskirche. Sie setzen den Rahmen, in dem die 61 Kirchgemeinden und ihre Pfarrämter handeln können.
Am 6. Dezember 2021 hat sie zum Beispiel über die neue Besoldungsverordnung für die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer und für die Angestellten der Landeskirche entschieden.