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Arbeitsfeld Diakonie vor Weichenstellung

An der Synode vom 24. Juni 2019 in Frauenfeld beantwortet der Kirchenrat eine Interpellation zum sonntäglichen Gottesdienst-Gebot und informiert über die beabsichtigte Aufgabe der Vermittlung von Au-Pair-Stellen Westschweiz und Tessin. Der Kirchenrat will die Idee von «kirchlichen Erprobungsräumen» im Arbeitsfeld Diakonie weiterverfolgen. Weiter befasst sich die Synode mit dem Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung 2018, der Anpassung des Rentenalters der Pensionskasse, einer Vereinbarung zur Buchhaltungssoftware ökFibu und der Ersatzwahl in die Rekurs- und Beschwerdekommission.

Die Synode am Montag, 24. Juni 2019 in Frauenfeld ist wie immer öffentlich. Sie beginnt mit dem Synodegottesdienst um 8.30 Uhr in der Frauenfelder Stadtkirche, den Pfarrer Stefan Wohnlich aus Wängi gestaltet. Die Verhandlungen im Rathaus Frauenfeld beginnen um 9.45 Uhr und dauern bis längstens 17.00 Uhr. Von 12.00 bis 13.45 Uhr ist Mittagspause.

Förderung von «kirchlichen Erprobungsräumen»
Die Synode trifft eine Weichenstellung zu den landeskirchlichen Stellen im Arbeitsfeld Diakonie (Synodeunterlagen: Traktandum 9). Als konkrete Umsetzung von Gedanken, die auch an den verschiedenen Tagungen zur Kirchenentwicklung geäussert wurden, verfolgt der Kirchenrat die Idee «Kirche und Gemeinde in neuen Strukturen zu denken und zu leben.» Er vertritt die Meinung, dass wenn heute neue kantonalkirchliche (Teilzeit-)Stellen geschaffen würden, diese das Potenzial haben müssten, damit Neuland zu erschliessen: «Es muss um zukunftsfähige Formen von Kirche gehen, die nicht auf das bestehende Territorialprinzip fixiert und auch nicht einseitig von den traditionellen Finanzströmen der Kirche abhängig sind.» Er wird der Synode dazu bis spätestens Ende 2020 einen Bericht mit Antrag zum Entscheid vorlegen.

Vorerst möchte der Kirchenrat die bisherige kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit personell mit leicht reduziertem Pensum wiederbesetzen. Dagegen soll die bisherige landeskirchliche Stellenvermittlung Westschweiz und Tessin mit der Pensionierung der derzeitigen Stelleninhaberin Ende Mai 2020 aufgegeben werden. Mit dem Umlagern von Stellenprozenten im Arbeitsbereich Diakonie könnten, gemäss dem Vorschlag des Kirchenrats, «kirchliche Erprobungsräumen» oder «fresh expressions of church» kostenneutral gefördert werden.

Vorsorgerechtliches Renteneintrittsalter steigt
Die Pensionskasse der evangelischen Ostschweizer Landeskirchen hat aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der begrenzten Ertragsmöglichkeiten bei der Geldanlage beschlossen, das vorsorgerechtliche Renteneintrittsalter bei einem gleichbleibenden Umwandlungssatz von 5.5% zu flexibilisieren. Aufgrund der getroffenen Änderung des Vorsorgereglements steigt das vorsorgerechtliche Renteneintrittsalter in den Jahren 2020 bis 2025 kontinuierlich um 7 Monate an. Da das vorsorgerechtliche Renteneintrittsalter mit der von der Pensionskasse beschlossenen Änderung nicht mehr mit dem AHV-Alter (Männer: 65 Jahre, Frauen: 64 Jahre) übereinstimmt, müssen verschiedene rechtliche Erlasse der Landeskirche anpasst werden (Traktandum 8).

Interpellation zum Gottesdienstangebot in den Kirchgemeinden
Mit einer Interpellation wollte der Synodale Rolf Ziegler, Schönholzerswilen, wissen, ob sich der Kirchenrat, eine kontrollierte Lockerung des Grundsatzes «jeden Sonntag in jeder Kirchgemeinde ein eigener Sonntagsgottesdienst» für kleine Kirchgemeinden vorstellen kann. In seiner Antwort unter Traktandum 10 hält der Kirchenrat fest, dass die rechtliche Regelung in der vor fünf Jahren (2014) erlassenen Kirchenordnung keinen Spielraum für eine Lockerung lasse. Jedoch zeigt der Kirchenrat im Zusammengehen kleinerer Nachbargemeinden eine Lösungsmöglichkeit für die konkret angesprochene Gemeindesituation auf.

Rechnung schliesst mit Plus von 200'000 Franken
Die Rechnung 2018 der Evangelischen Landeskirche (Traktandum 6) schliesst mit einem Plus von Fr. 198'908.58 ab. Der Kirchenrat beantragt der Synode, den Ertragsüberschuss dem Eigenkapital zuzuweisen. Im Jahresbericht 2018 (Traktandum 5) informiert der Kirchenrat über die Tätigkeit der Landeskirche und der Kirchgemeinden. In Grundsatzbeiträgen geben die Mitglieder des Kirchenrates Einblick in ihre Tätigkeit und wagen einen Blick in die Zukunft. In den Arbeitsbereichen von Kirche, Kind und Jugend wird ein Impulsprogramm vorgestellt, mit dem innovative Ideen und Projekte in den Kirchgemeinden angestossen und unterstützt werden sollen.

Trägerschaft für ökFibu
Die Synode entscheidet über eine Vereinbarung mit der Katholischen Landeskirche (Traktandum 7), wonach das Angebot ökFibu, das den Kirchgemeinden die neue Software für die Finanz- und Lohnbuchhaltung zur Verfügung stellt, in eine definitive Trägerschaft übergehen soll. Die Kirchgemeinden beider Landeskirchen sollen via Kommission Einfluss auf die Weiterentwicklung der Software zur Finanzbuchhaltung nehmen können.

Ersatzwahl und Durchführung einer Gesprächssynode
Nach dem Rücktritt von Monika Thomann-Hablützel aus Märwil, schlägt das Synodebüro Susanne Dschulnigg aus Kreuzlingen für die Ersatzwahl in die Rekurs- und Beschwerdekommission (Traktandum 4) der Landeskirche vor. Nach den guten Erfahrungen mit der ersten Thurgauer Gesprächssynode im Jahr 2017 befindet die Synode auf der Basis eines Grobkonzepts (Traktandum 11) über die Planung einer zweiten Gesprächssynode für das Jahr 2020.

Ernst Ritzi/Brunhilde Bergmann

Umfassendere Vorschau und Synodeunterlagen

Die Synodeverhandlungen können von der Zuschauertribüne im Rathaus Frauenfeld mitverfolgt werden.

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