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Feiertage sollen besonderen Reiz behalten

Der Kirchenrat der Evangelischen Landeskirche im Thurgau wendet sich mit einem Memorandum gegen die Absicht, den besonderen Schutz der fünf hohen christlichen Feiertage abzuschaffen. Es brauche diese Tage mit ihrem besonderen Charakter, an denen auch öffentlich eine gewisse Ruhe und eine Unterbrechung der chronischen Betriebsamkeit spürbar ist. Eine Motion im Grossen Rat will das ändern.

Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, der Eidgenössische Dank- Buss- und Bettag und der Weihnachtstag sind durch das Ruhetagsgesetz im Kanton Thurgau besonders geschützt. Sie heben sich dadurch von den allgemeinen Sonntagen und öffentlichen Ruhetagen ab und werden auch als die fünf hohen christlichen Feiertage bezeichnet. An ihren ruht das öffentliche Leben. Öffentliche Veranstaltungen in Diskotheken, Kinos, Sportanlagen und Kundgebungen sind untersagt.
Als nicht mehr zeitgemäss bezeichnen das die sieben Grossratsmitglieder, die am 23. November 2016 im Thurgauer Kantonsparlament die Motion „Anpassung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage“ eingereicht haben. Der Kirchenrat der Evangelischen Landeskirche im Thurgau sieht das anders. Er hat ein Memorandum verfasst, in dem er sich für die Beibehaltung dieses besonderen Schutzes für die fünf höchsten Feiertage stark macht. „Ohne den gezielten Schutz durch die Tradition und durch die Gesetzgebung ist das kostbare Gut von Oasen der Stille und der Besinnlichkeit nicht zu haben.“, begründet er in seiner öffentlichen Verlautbarung.

 

Das Memorandum des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau im Wortlaut:


Für den besonderen Charakter der Feiertage – gegen graues Einerlei
Die Karwoche steht bevor, eine Woche mit extremen Wechseln, vom Palmsonntag über Karfreitag bis Ostern. Nicht selten macht auch das Wetter in dieser Jahreszeit starke Ausschläge nach unten und nach oben. Und selbst die Gesetzgebung hilft ein bisschen nach, dass nicht jeder Tag des Jahres zum grauen Einerlei wird. Jedenfalls noch. Würde sich eine Motion im Kantonsrat und anschliessend in einer Volksabstimmung durchsetzen, würde der besondere gesetzliche Schutz von Ostern und Karfreitag fallen und es würden an diesen Tagen dieselben Regeln gelten wie für jeden gewöhnlichen Sonntag.

Wer gegen eine Aufhebung des besonderen Schutzes der (fünf) hohen Feiertage ist, wird schnell einmal als Spassbremse bezeichnet. Bedeutet es wirklich mehr Spass, an restlos jedem Tag im Jahr alles haben oder machen zu können? Macht nicht gerade der Wechsel einen gewissen Reiz aus? Natürlich hat das Sommerhalbjahr zu wenig Wochenenden, und mancher Eventplaner würde mit seinem Anlass gern auf Karfreitag, Pfingstsonntag oder Bettag ausweichen. – Es ginge damit aber auch etwas verloren: Tage, die einen deutlich anderen Charakter haben als andere; Tage, an denen Familienanlässe leichter durchzuführen sind, weil nicht alles mit Terminen vollgestopft ist; Tage, an denen auch öffentlich eine gewisse Ruhe spürbar ist.

Ohne einen gezielten Schutz durch die Tradition und durch die Gesetzgebung ist das kostbare Gut von Oasen der Stille und Besinnlichkeit nicht zu haben. Für Christen haben Karfreitag und Ostern eine grosse Bedeutung. Aber auch viele andere Bewohner unseres immer dichter besiedelten Landes wissen es durchaus zu schätzen, dass wenigstens an fünf Tagen im Jahr öffentlich deutlich wird, dass Lebensqualität nicht mit chronischer Betriebsamkeit gleichzusetzen ist. Der Evangelische Kirchenrat des Kantons Thurgau hofft, dass dies noch lange so bleibt.

Frauenfeld, im März 2017

EVANGELISCHER KIRCHENRAT DES KANTONS THURGAU

Der Präsident: Pfr. Wilfried Bührer                    Der Aktuar: Ernst Ritzi

"Milchpause" Bild: Wolfgang Dirscherl / pixelio.de

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