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Landeskirchen begrüssen Unterstützung durch die Politik

Die Motion «Abschaffung des Obligatoriums der Kirchensteuerpflicht für juristische Personen» ist vom Grossen Rat des Kantons Thurgau an der Sitzung vom Mittwoch mit 94 zu 23 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt worden. Die beiden Landeskirchen sind über diesen Entscheid erleichtert und freuen sich über das Vertrauen des Grossen Rates und des Regierungsrates.

Mit der Ablehnung der Motion steht der Grosse Rat des Kantons Thurgau hinter dem bestehenden System. Die Mehrheit des Parlaments hat den wichtigen Beitrag und den positiven Effekt der Kirchen in der Gesellschaft erkannt. Mit den Steuergeldern leisten die beiden Landeskirchen einen wertvollen Dienst an der gesamten Gesellschaft – konfessionsunabhängig und auch für kirchenferne Personen. Die Kirchen bieten vielfältige Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Seniorinnen und Senioren. Gerade der Bereich Diakonie und soziale Dienste hat in den letzten Jahren innerhalb der Kirchen an Bedeutung und Gewichtung gewonnen. In Zeiten gesellschaftlicher Polarisierungen bieten die Kirchen zudem Hand für konstruktive Dialoge über politische und religiöse Grenzen hinweg.

15 Prozent des Steuerertrags
Bei den Kirchensteuern von juristischen Personen geht es um einen Betrag von jährlich rund 13 Millionen Franken, was rund 15% an Mindereinnahmen des gesamten Steuerertrags entsprechen würde. Das Ausbleiben dieser Einnahmen hätte voraussichtlich einen Abbau von Dienstleistungen und auch personelle Einsparungen zufolge gehabt.

Vertrauen verpflichtet
Prof. Dr. Christina Aus der Au, Präsidentin des Evangelischen Kirchenrates, verbindet mit der Unterstützung durch den Grossen Rat auch eine Verpflichtung: «Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die Steuergelder sorgsam und sinnvoll einzusetzen. Wir wollen auch künftig einen Beitrag am Gemeinwesen leisten, ergänzend zu den staatlichen Leistungen.»

«Kitt der Gesellschaft»
Der Katholische Kirchenratspräsident Cyrill Bischof ist dankbar über die Debatte und das grosse Lob, das die Kirchen von vielen Kantonsrätinnen und -räten erhalten haben. Mit Blick in die Zukunft fügt er an: «Die heute erfahrene Unterstützung tut gut. Wir haben damit den Auftrag erhalten, auch zukünftig als 'Kitt der Gesellschaft' zu funktionieren und von dieser als relevant beurteilt zu werden.»

Livestream Grossratssitzung vom 11. Januar 2023

Die Motion «Abschaffung des Obligatoriums der Kirchensteuerpflicht für juristische Personen» ist vom Grossen Rat des Kantons Thurgau an der Sitzung vom Mittwoch mit 94 zu 23 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt worden. Bild: Ausschnitt aus Livestream

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