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Religionsunterricht ab 11. Mai, Kinder- und Jugendgottesdienste erst ab 8. Juni möglich

Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den obligatorischen Schulen kann auch der Religionsunterricht ab dem 11. Mai 2020 wieder stattfinden, teilte der Kirchenrat den Kirchgemeinden mit. Die Schutzkonzeptbestimmungen der Schule müssen eingehalten werden. Kirchliches Feiern wie Kleinkindergottesdienste mit Erwachsenen „Fiire mit de Chliine“, Kindergottesdienste (Sunntigschuel) und Jugendgottesdienste sowie die kirchliche Jugendarbeit können frühestens ab dem 8. Juni 2020 wieder aufgenommen werden.

 

brb.

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