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Synode: Intensive Diskussionen zu Motionen und Anträgen

An der Synodesitzung des Kirchenparlaments der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau im Rathaus Frauenfeld wurden am Montag, 26. Juni 2023, Motionen und Anträge ausführlich behandelt. Die Jahresrechnung 2022 schliesst mit einem erfreulichen Plus von 406'200 Franken ab.

Die intensiven Diskussionen während der ganztätigen Sitzung wiesen darauf hin: In absehbarer Zeit wird eine Teilrevision der Kirchenverfassung angepackt werden müssen. Dies zeigte sich beispielsweise beim Vorschlag der Evangelischen Kirchgemeinde Matzingen, die eine Lockerung der Wohnsitzpflicht für gewählte Pfarrpersonen beantragte. Viele Votanten unterstützten diesen Vorschlag, da in zehn Jahren gut 60 Prozent der Pfarrpersonen pensioniert sein werden. Andere Votanten sprachen sich deutlich für die Wohnsitzpflicht aus. Sichtbar- und Erreichbarkeit vor Ort sei elementar, argumentierten zwei Pfarrer. Der Vorschlag wurde mit 66 zu 30 Stimmen als nicht erheblich erklärt. Kirchenratspräsidentin Christina Aus der Au stellte in Aussicht: «Dieses Thema wie auch die Nutzung der Gebäude wie etwa Pfarrhäuser werden wir im Kirchenrat genauer anschauen.»

Thema Wahl freie Kirchgemeinde pendent behalten
Eine Anpassung in der Kirchenverfassung hätte auch die freie Wahl der Kirchgemeinde mit sich gebracht. Motionär Stefan Keller, Tägerwilen-Gottlieben, dankte für die detaillierte Ausarbeitung einer Variante durch den Kirchenrat. Er sprach sich aber wegen der komplexen und schwierigen Umsetzung für eine Ablehnung aus. Kirchenrat Hanspeter Heeb schlug vor, alle Themen für eine Teilrevision der Kirchenverfassung zu sammeln. Keller stellte entsprechend einen neuen Antrag, das vorliegende Geschäft abzuschliessen, das Thema aber pendent zu behalten. Diesem Antrag stimmten die Synodalen mit grosser Mehrheit zu.

Kirchenrat muss Kreisschreiben anpassen
Emotionale Voten gab es wiederum beim Thema «Ehe für alle», respektive bei der Entscheidungsfreiheit der Behörden in Sachen Räumlichkeiten. Harald Ratheiser, Arbon und weitere Mitunterzeichnende stellten den Antrag «Gleiche Rechte für alle Mitglieder unserer Kirche bei der Benutzung unserer kirchlichen Räumlichkeiten». Dabei ging Ratheiser wegen des Kreisschreibens Nr. 607 mit dem Kirchenrat hart ins Gericht. Dieses spricht den Kirchgemeinden die Autonomie zu, die Benutzung der Räume für gleichgeschlechtliche Trauungen aus Gewissensgründen zu verwehren. «Damit verletzt der Kirchenrat die Kirchenverfassung und die Menschenrechte», so Ratheiser. Voten Pro und Contra hielten sich die Waage, einige wünschten eine klare Vorgabe seitens Kirchenrat. Genau dies wolle der Kirchenrat nicht, von oben herab diktieren, sagte die Kirchenratspräsidentin. Der Weg zur Lösung laute: Im Dialog bleiben. Der Antrag, das Kreisschreiben gemäss der Forderung anzupassen, wurde mit 57 zu 38 Stimmen als erheblich erklärt.

Mehr Stellenprozente genehmigt
Intensiv diskutiert wurden auch die Anträge, die die Neuorganisation des Kirchenrats betreffen. Die Reduktion des Kirchenrats von sechs auf fünf Sitze durch den Rücktritt von Hanspeter Heeb wurde unterstützt. Die Erhöhung der Stellenprozente des Kirchenrats von aktuell 180 auf 225 Prozent wie auch der Stellen in der Verwaltung von 360 auf 450 Prozent, lösten hingegen bei der Geschäftsprüfungskommission Bedenken aus. Einige Synodale mahnten zur Vorsicht, andere hingegen wollten in die Kirche für die Zukunft investieren. Schliesslich wurden die Anträge des Kirchenrates für die Erhöhung der Stellenprozente sowie die Reduktion der Mitgliederzahl im Kirchenrat mit grossem Mehr angenommen. Die Rechnung 2022 mit einem Gewinn von rund 406'200 Franken wurde einstimmig genehmigt und der Gewinn dem Eigenkapital zugesprochen.

Claudia Koch
 

An der Synodesitzung vom 26. Juni 2023 sprach sich Pfarrer Ulrich Hentschel deutlich für die Wohnsitzpflicht von Pfarrpersonen aus.Bild: Claudia Koch

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