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Synode tagt am 26. Juni 2017 in Frauenfeld

An ihrer Sitzung vom 26. Juni 2017 entscheidet die Thurgauer Synode unter anderem über die Weiterführung der Fachstelle für kirchliche Popularmusik und über mehr Freisonntage für die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer.

Nachdem die Synode am 28. November 2016 die Umwandlung der bis Ende 2017 befristeten Fachstelle für kirchliche Popularmusik in eine definitive und unbefristete Fachstelle für Kirchenmusik abgelehnt hatte, beantragt der Kirchenrat der Synode nun, die 40-Pozent-Stelle für kirchliche Popularmusik als Fachstelle Kirchenmusik mit den Arbeitsschwerpunkten Einführung des Thurgauer Gesangbuchs «Rückenwind» und Förderung von kirchlicher Popularmusik befristet auf vier Jahre in einem Umfang von 40 Stellenprozent weiterzuführen.

Freisonntage und Studienurlaub für Pfarrpersonen
Mit einer Änderung der Besoldungsverordnung schlägt der Kirchenrat der Synode vor, dass die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer im Jahr statt bisher 10 neu 12 Freisonntage haben sollen. Weiter sollen bei der Berechtigung zum Bezug eines Studienurlaubs bei den Pfarrerinnen und Pfarrern auch die Berufsjahre angerechnet werden, die in den Landeskirchen anderer Kantone geleistet wurden. Bisher waren nur die Berufsjahre in der Thurgauer Landeskirche angerechnet worden. Bevor eine Pfarrerin oder ein Pfarrer einen Studienurlaub beziehen kann, muss er – wie bis anhin – mindestens drei Jahre in der aktuellen Kirchgemeinde tätig gewesen sein. Aufgrund einer vom Kirchenrat beantragten Änderung der Entschädigungsverordnung wird die Landeskirche den Umfang der von ihr zur Hauptsache (80 Prozent der anfallenden Kosten) mitfinanzierten Stellvertretung für die im Studienurlaub abwesenden Pfarrerperson erweitern.

Zusätzliche Ferientage für Einsatz im Care Team Thurgau
Mit drei zusätzlichen Ferientagen will der Kirchenrat Pfarrpersonen belohnen, die bereit sind, sich im Care Team des Kantons Thurgau zu engagieren. Die Bereitschaft, Tag und Nacht erreichbar zu sein und gegebenenfalls bei schlimmen Ereignissen auszurücken und als Seelsorger(innen) zu wirken, soll nach Ansicht des Kirchenrates honoriert werden. Im Unterschied zur Armeeseelsorge seien die Pfarrpersonen für den Rest des Tages nicht abwesend, sondern die üblichen Verpflichtungen im Pfarramt seien weiter zu erfüllen. Darum will der Kirchenrat das Engagement der Pfarrpersonen im Care Team Thurgau mit dem Anspruch auf drei zusätzliche Ferientage pro Jahr (bei einem Pensum über 80%), bzw. zwei zusätzlichen Ferientagen (bei einem Pensum unter 80%), «entschädigen».

Jahresbericht 2016 mit Beilage zu den kirchenrätlichen Hearings
Zu den ordentlichen Geschäften der Synode vom Montag, 26. Juni 2017, in Frauenfeld gehören der Jahresbericht und die Rechnung 2016 der Landeskirche. Als Beilage zum Jahresbericht 2016 der Landeskirche hat der Kirchenrat eine Broschüre unter dem Titel «Evangelische Landeskirche: engagiert, verlässlich, vielfältig» verfasst, in der die Ergebnisse der Hearings zusammengefasst werden, die der Kirchenrat 2016 und 2017 durchgeführt hat. In den Hearings wurden Fragen diskutiert, denen sich die Kirche stellen muss, wenn sie eine lebendige Zukunft gestalten will. Hintergrund der Themenwahl war die OeME-Diskussion an der Synode vom 27. Juni 2016. Der Kirchenrat orientierte sich bei der Themenwahl an den damals angekündigten Schwerpunkten: Weltweite Verbundenheit; Die Welt kommt zu uns; Öffentliches Zeugnis; Verbindliches Zusammenleben; Geeignete Gefässe für das kirchliche Leben der Zukunft. Mit der Zukunft der Thurgauer Landeskirche werden sich auch die Gesprächssynode vom 21. August 2017 und die Thesen, die die Kirchgemeinden an den Kirchensonntag vom 11. Juni 2017 mitbringen werden, befassen. Um die drei Prozesse Gesprächssynode, Thesen der Kirchgemeinden zum Kirchensonntag und Hearings des Kirchenrates zusammenzuführen und sicherzustellen, dass sie nicht einfach im Sand verlaufen, wird am Samstag, 10. Februar 2018, in der Kartause Ittingen eine ganztägige Zusammenkunft stattfinden, zu der Kirchenvorsteherschaftsmitglieder, Pfarrer(innen) und Diakon(innen) sowie Synodale eingeladen sind.

Rechnung 2016 mit Ertragsüberschuss von Fr. 420'000.-
Die Rechnung 2016 der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau schliesst bei einem Ertrag von 6.38 Mio. und Ausgaben von 5.96 Mio. Franken mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 420'000.- ab. Budgetiert war ein Rückschlag von Fr. 20'000.-. Dass die Rechnung wesentlich besser abschiesst als erwartet, ist einerseits auf höhere Steuereinnahmen (+ Fr. 240'000.-), auf geringere Aufwendungen für den Finanzausgleich (- 125'000.-) und auf in einigen anderen Bereichen unter den Budgeterwartungen liegende Aufwendungen zurückzuführen. Die fast durchwegs unter dem Budget liegenden Ausgaben habe sich zusammen mit dem höheren Steuerertrag zu einem der besten Rechnungsergebnisse kumuliert, das die Landeskirche in ihrer Geschichte erzielt hat. Der Kirchenrat schlägt vor, aus dem Rechnungsergebnis mit einer erstmaligen Einlage von Fr. 50'000.- einen Fonds Solidarität mit bedrängten Christen zu schaffen, weiter Fr. 15'000.- in die Hilfskasse der Landeskirche zu überweisen und Fr. 50'000.- für das für 2019/2020 geplante ökumenische Jubiläum 150 Jahre Thurgauer Landeskirchen in die bereits bestehende Vorfinanzierung einzulegen. Die Vorfinanzierung Jubiläum 2019/2020 würde damit den Stand von Fr. 100'000.- erreichen. Die verbleibenden Fr. 310'000.- sollen dem Eigenkapital zugewiesen werden. Das Eigenkapital der Landeskirche würde mit der Einlage auf 2.9 Mio. Franken steigen.

Ersatzwahl in die Rekurs- und Beschwerdekommission
Weil Pfarrer Tobias Arni, Märstetten, aufgrund seiner Anstellung als neuer Leiter der Fachstelle Religionsunterricht der Landeskirche aus der Rekurs- und Beschwerdekommission zurückgetreten ist, wird die Synode am 26. Juni 2017 ein neues Mitglied der unabhängigen Rekurs- und Beschwerdeinstanz der Landeskirche wählen. Weil ein «geistliches Mitglied» zu wählen ist, sind als Ersatz für Tobias Arni nur Pfarrerinnen und Pfarrer wählbar, die nicht dem Kirchenrat oder der Synode angehören dürfen und auch nicht von der Landeskirche angestellt sein sollten.

Beizug eines ausserordentliche/n Aktuars/in ermöglichen
Mit einer Änderung der Rechtspflegeverordnung der Landeskirche soll die Rekurs- und Beschwerdekommission der Landeskirche die Möglichkeit erhalten, einen ausserordentlichen Aktuar oder eine ausserordentliche Aktuarin beizuziehen, der oder die nicht Mitglied des Spruchkörpers ist. Die vom Kirchenrat vorgeschlagene Änderung der Rechtspflegeverordnung ermöglicht den Zuzug eines ausserordentlichen Aktuars oder einer ausserordentlichen Aktuarin. Sie trägt dazu bei, dass die siebenköpfige Rekurs- und Beschwerdekommission der Landeskirche auch bei krankheitsbedingten Abwesenheiten oder Ausstand von Mitgliedern oder des gewählten Aktuars oder der gewählten Aktuarin in Fünferbesetzung tagen und entscheiden kann.

Entscheid über Änderung der «Übereinkunft sozial-diakonische Dienste»
Da Vereinbarungen mit anderen Kirchen von der Synode genehmigt werden müssen, wird das Thurgauer Kirchenparlament am 26. Juni 2017 über die Änderung der «Übereinkunft sozial-diakonische Dienste» zu entscheiden. Die Revision wurde nötig, nachdem die diakonische Landschaft der Schweiz auf Bestreben des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK unter dem neuen Dach «Konferenz Diakonie Schweiz» neu organisiert wurde. Zusammengefasst werden die Diakoniekonferenz des SEK, die Deutschschweizerische Diakonatskonferenz und die Trägerschaft der Webseite www.diakonie.ch. Die «Konferenz Diakonie Schweiz» arbeitet in Zukunft in vier Arbeitsgruppen zu folgenden Themen: Fragen der Aus- und Weiterbildung; Projekte und Praxis; Grundlagen und Forschung, und Kirchen und Werke.

Verhandlungen der Synode sind wie immer öffentlich
Die Verhandlungen der Thurgauer Synode sind öffentlich. Sie finden von 9.45 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr im Rathaussaal in Frauenfeld statt. Zuvor findet in der evangelischen Stadtkirche in Frauenfeld um 8.30 Uhr ein öffentlicher Synodegottesdienst statt. Er wird von der Kradolfer Pfarrerin Irmelin Drüner geleitet.

Christoph Weber-Berg hält Referat zu seinem Buch «Reformulierter Glaube»
Um 11.30 Uhr wird der Aargauer Kirchenratspräsident Pfarrer Christoph Weber-Berg in einem Referat vor der Synode sein Buch «Reformulierter Glaube» vorstellen. Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne sind zu diesem Vortrag ebenfalls herzlich willkommen.

 

Ernst Ritzi

Das Synodebüro (im Bild) hat den Aargauer Kirchenratspräsidenten Pfarrer Christoph Weber-Berg eingeladen. Die Synodeverhandlungen und der Vortrag des Gastreferenten sind öffentlich.

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