In einem breiten Organisationsentwicklungsprozess hat der Kirchenrat einen Vorschlag entwickelt, wie Kirchenrat und landeskirchliche Verwaltung ihre Aufgaben und die Dienstleistungen für die Kirchgemeinden zukunftsgerichtet erfüllen können.
225 statt 180 Stellenprozent
Die bisher von den Mitgliedern des Kirchenrates bei der Leitung und Führung ihrer Ressorts geleistete Arbeit war in den zugeteilten Pensen nur zum Teil abgebildet. Um die Arbeit weiterhin zu gewährleisten und um Raum für strategische Aufgaben wie die Kirchenentwicklung zu gewinnen, beantragt der Kirchenrat der Synode eine Aufstockung des Stellenumfangs für das Gesamtgremium von 180 auf 225 Stellenprozente. An die Verwaltung abgegeben werden soll der grösste Teil des bisherigen Ressorts «Recht und Gesetzgebung», welches auch die kirchlichen Bauten umfasst. Der Kirchenrat schlägt der Synode deshalb vor, die Mitgliederzahl und damit auch die Ressorts im Kirchenrat von derzeit sechs auf fünf zu reduzieren. In den Gesprächen hat sich herausgestellt, dass das bisherige Kirchenratsmitglied Hanspeter Heeb, der das Ressort «Recht und Gesetzgebung» betreut, sich für eine Wiederwahl für die Amtsdauer 2024 bis 2028 nicht mehr zur Verfügung stellt. Die übrigen Kirchenratsmitglieder haben die Absicht, sich einer Wiederwahl zu stellen.
Administratives wird gebündelt
Die Neuorganisation hat auch Auswirkungen auf die landeskirchliche Verwaltung auf der Kirchenratskanzlei. Der Kirchenrat schlägt der Synode vor, für die Kirchenratskanzlei eine Verwaltungsleitung einzusetzen. Diese wäre verantwortlich für die personelle Führung des Quästors, des Sekretariats und der neuen Stelle zur Beratung und Unterstützung der Kirchgemeinden. Für die vorgesehene Bündelung der administrativen Aufgaben und der Dienstleistungen an die Kirchgemeinden in der landeskirchlichen Verwaltung beantragt der Kirchenrat für die Kanzlei eine Erhöhung der Stellendotationen von 360 auf 450 Stellenprozent. Aufgrund des Finanzplans zeigt sich, dass für die Stellenerweiterung in Kirchenrat und landeskirchlicher Verwaltung mittelfristig eine Erhöhung des Zentralsteuerfusses von 2.5 auf 2.6 Prozent erforderlich sein könnte. Dank der guten Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre besteht keine Notwendigkeit, den Steuerfuss schon ab 2024 zu erhöhen.
Die Verhandlungen der Thurgauer Synode vom Montag, 26. Juni 2023, sind öffentlich. Sie finden von 9.15 bis 12.00 Uhr und von 13.45 bis 17.00 Uhr im Rathaus in Frauenfeld statt. Zuvor wird in der evangelischen Stadtkirche in Frauenfeld um 8.00 Uhr ein öffentlicher Synodegottesdienst unter Mitwirkung des «The Basel Youth Choir» aus Sabah/Malaysia gefeiert.
Ernst Ritzi, Aktuar der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau
Volltext Vorschau
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!