Rekurs- und Beschwerdekommission

Als öffentlich-rechtliche Körperschaft ist die Evangelische Landeskirche der Gewaltentrennung verpflichtet. Im Rechtsmittelverfahren überprüft die Rekurs- und Beschwerdekommission als unabhängige Instanz, ob das von der Synode und vom Kirchenrat erlassene Recht von den Behörden der Kirchgemeinden und der Landeskirche korrekt angewendet wird.

Aufgaben und Stellung

  • Die Rekurs- und Beschwerdekommission besteht aus sieben Mitgliedern. Ihr gehören drei Geistliche und mindestens eine juristische Fachperson an. Sie ist in Fünferbesetzung beschlussfähig.
  • Die Kommissionsmitglieder werden durch die Synode aus den Mitgliedern der Evangelischen Landeskirche gewählt. Mitglieder der Synode und des Kirchenrates sind nicht wählbar.
  • Die Synode wählt den Präsidenten oder die Präsidentin der Kommission. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin sowie den Aktuar oder die Aktuarin.
  • Die Amtszeit der Kommission deckt sich mit jener des Kirchenrates.

Rechtsmittel

Entscheide der Kirchenvorsteherschaft oder der Aufsichtskommission oder Beschlüsse der Kirchgemeinde sowie erstinstanzliche Entscheide des Kirchenrates können mit Rekurs weitergezogen werden.

Rekursinstanzen sind:

  1. Der Kirchenrat für Entscheide der Kirchenvorsteherschaften und für Beschlüsse der Kirchgemeinden;
  2. die Rekurs- und Beschwerdekommission für erstinstanzliche Entscheide des Kirchenrates und Aufsichtsbeschwerdeentscheide der Aufsichtskommission.

Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch einen Entscheid berührt ist und einschutzwürdiges Interesse auf dessen Aufhebung oder Änderung hat.

Entscheide der Rekursinstanzen können bei vermuteter Rechtsverletzung sowie unrichtiger oder unvollständiger Feststellung des Sachverhaltes mit Beschwerde weitergezogen werden.

  1. Die Rekurs- und Beschwerdekommission der Landeskirche bei Beschwerden gegen Rekursentscheide des Kirchenrates;
  2. das Verwaltungsgericht bei Beschwerden gegen Rekursentscheide der
    Rekurs- und Beschwerdekommission der Landeskirche.

(§§ 74 bis 79 der Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 27. November 2000)

Mitglieder

Mitglieder der Rekurs- und Beschwerdekommission der Evangelischen Landeskirche
für die Amtsdauer vom 1. Juni 2020 bis 31. Mai 2024

  • Präsident der Rekurs- und Beschwerdekommission:
    - Dr. iur. Hans Munz, Amriswil
  • Drei Laienmitglieder der Rekurs- und Beschwerdekommission:
    - Walter Berger, Sulgen
    - lic.iur. Matthias Hotz, Frauenfeld
    - Ursula Mettler, Arbon
  • Drei geistliche Mitglieder der Rekurs- und Beschwerdekommission
    - Pfrn. Dr. Caren Algner, Aadorf
    - Pfr. Hermann Maywald, Amriswil

Rekurs- und Beschwerdekommission der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau
Präsidium
Dr. Hans Munz
Advokatur im Lindenhof
Hauptstrasse 31
Postfach
9320 Arbon