Synode

Die Synode ist die oberste Behörde der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau. Das 114-köpfige Kirchenparlament entscheidet über die Rechnung, das Budget und den Zentralsteuerfuss der Landeskirche. Es ist auch zuständig für den Erlass der landeskirchlichen Gesetze und Verordnungen und die Schaffung oder Aufhebung von landeskirchlichen Stellen und Ämtern. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kirchenvolkes erlässt die Synode auch die Kirchenverfassung.

Synode vom 24. Juni 2024

Die nächste Sitzung der Synode findet am Montag, 24. Juni 2024, ganztägig, von 8.00 bis 17.30 Uhr, in Frauenfeld statt. Sie beginnt um 8.00 Uhr mit einem Gottesdienst in der Kirche Kurzdorf in Frauenfeld. Die Verhandlungen im Rathaus Frauenfeld beginnen um 9.30 Uhr. Die Sitzung der Synode ist öffentlich. Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen. Die Verhandlungen beginnen um 9.30 Uhr. Von 12.00 bis 13.45 Uhr ist Mittagspause und am Nachmittag werden die Beratungen um 13.45 Uhr fortgesetzt. Die Sitzung dauert bis längstens 17.30 Uhr. 

Weitere Infos

Generelle Infos

Von der Theologen-Versammlung zum Kirchenparlament
Wie viele Begriffe der kirchlichen Sprache kommt das Wort "Synode" aus dem Griechischen. "Synodos" heisst: Zusammenkunft, Vereinigung - auch im Sinne von Versammlung. Man kommt zusammen, um einen gemeinsamen Weg zu gehen oder allenfalls zu suchen. Das steckt auch in der Thurgauer "Synode": das Bemühen um Wege, die für alle gangbar sind und von allen gegangen werden sollen.

Biblisches Vorbild
Solche Zusammenkünfte gibt es seit den frühesten Zeiten der christlichen Kirche. Bereits in der Apostelgeschichte ist uns eine "Synode" bezeugt, die einen solchen gangbaren Weg zu suchen hatte (Apostelgeschichte 15). Die Frage, die zu entscheiden war, lautete: Können Heiden (das heisst Nicht-Juden) Christen werden, ohne auf das ganze jüdische Gesetz verpflichtet zu werden? An einer Zusammenkunft in Jerusalem haben die Apostel diese Frage beraten. Dabei setzte sich die Auffassung durch: Nicht durch das Halten des Gesetzes, sondern durch die Gnade des Herrn wird der Mensch gerettet. Darum müssen sich Nichtjuden, die Christen werden wollen, nicht zuerst dem jüdischen Gesetz unterziehen. Dieser Weg ist für alle gangbar und hat seither Geltung behalten.

Synoden für Lehrentscheide
In den ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche gab es immer wieder wichtige Fragen zu entscheiden. Sie betrafen in erster Linie den Glauben und die Lehre. Die Kirche hatte dabei deutlich zu machen, wie sie denkt und worin sie sich von anderen Religionen oder von philosophischen Strömungen unterscheidet. Die altkirchlichen Synoden (auch Konzilien genannt) dienten einerseits der Standortbestimmung in einer nichtchristlichen Umwelt; andererseits wurden auch innerkirchliche theologische Streitfragen geklärt und geregelt. Diese Aufgabe behielten die Synoden oder Konzilien bis in die Reformationszeit und darüber hinaus, in der römisch-katholischen Kirche sogar bis heute. Sie waren Zusammenkünfte der kirchenleitenden Amtsträger (Bischöfe, d.h. Gemeindeleiter, nach reformiertem Verständnis also Gemeindepfarrer), welche als Theologen in theologischen und geistlichen Fragen Beschlüsse fassten.

Die Synode im Thurgau
Auch die erste Synode, die in der Reformationszeit im Thurgau stattfand, diente der Standortbestimmung und der Suche nach einem für alle gangbaren Weg. Man war damals auch unter den Evangelischen überzeugt, dass in einem Gebiet (Fürstentum, Stand, Gemeine Herrschaft) eine Gleichförmigkeit des Glaubens und Lebens herrschen müsse. Nicht jede einzelne Gemeinde und nicht jeder einzelne Gläubige sollte nach Gutdünken beliebig entscheiden und verfahren können. Die Einheit der Lehre war ein dringendes Erfordernis, da die Altgläubigen auseinandergehende Auffassungen als Beweis dafür werteten, dass der "neue Glaube" nicht der Wahrheit entspreche. Zur Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse in der Gemeinen Herrschaft Thurgau wurde am 4. Dezember 1529 zur ersten Synode nach Frauenfeld eingeladen. Aufgeboten waren alle Priester- und Prädikanten sowie aus jeder Gemeinde zwei oder drei Männer nicht-geistlichen Standes. Die erste Thurgauer Synode war also keine reine Pfarrersynode. Ziel war die Einführung der Reformation im ganzen Gebiet. Prominentester Teilnehmer war der Zürcher Reformator Huldrych Zwingli. Zur Verhandlung kamen unter anderem die Abendmahlsfrage (um das rechte Verständnis der Einsetzungsworte und also des Abendmahls überhaupt) und die unterschiedlichen Lehrmeinungen der Täufer. Die erste Thurgauer Synode erreichte eine Übereinstimmung der Lehre mit Zürich und eine Abgrenzung gegenüber den Täufern. An den folgenden beiden Synoden von 1530 und 1531 wurden keine grossen grundlegenden Lehrfragen mehr entschieden, sondern innere Angelegenheiten geregelt. Nach der Niederlage der Evangelischen in der Schlacht bei Kappel 1531 verlor die evangelische Kirche im Thurgau ihre kurze Selbständigkeit. Die evangelischen Thurgauer Pfarrer wurden den Synoden von Zürich und St.Gallen zugeteilt. Erst 1798 mit der Entlassung des Thurgaus aus dem Untertanenverhältnis und 1803 mit der Gründung eines eigenen Kantons begann auch die Entwicklung einer eigenständigen Thurgauer Landeskirche. Die Synode der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau tagte erstmals im Mai 1813 in Frauenfeld.

Synode als kirchliches Parlament
In den reformierten Kirchen der Schweiz blieben die Synoden bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts Theologen-Versammlungen. (In der Bündner Kirche ist die Synode heute noch eine Pfarrer-Synode.) Unter den Kirchenleitungen des 17. und 18. Jahrhunderts erlangten sie jedoch keine grosse Bedeutung. Unter dem Einfluss der Französischen Revolution wandelten sich die politischen Verhältnisse sehr stark. Demokratisches Gedankengut hatte sich weit verbreitet und bestimmte zunehmend die politischen Ordnungen. Prinzipien wie Gewaltentrennung und Volksvertretung fanden auch in die Kirche Eingang. So wurden mit der Zeit die Synoden zu Parlamenten der Landeskirchen. Die verfassungsmässig gewährleistete Glaubens- und Gewissensfreiheit führte dazu, dass sich die Synoden immer weniger mit Fragen der rechten Lehre befassten. Sie entwickelten sich in Parallele zum Staat zu obersten gesetzgebenden Behörden.

Schaffung von Stellen
Aufgrund der Kirchenverfassung ist die Synode für das Leben der Landeskirche verantwortlich. Die Landeskirche übernimmt die Aufgaben, die die Kirchgemeinden nicht in eigener Regie wahrnehmen können. Dazu gehören zum Beispiel die Aus- und Weiterbildung der Katechetinnen und Katecheten für den Religionsunterricht, die Angebote der Erwachsenenbildung und der Jugendarbeit und der diakonische Dienst für Erwerbslose. In diesen Bereichen erhalten die Gemeinden personelle Unterstützung und Beratung durch Fachpersonen der Landeskirche und ihre Fachstellen. Die Synode entscheidet über die Schaffung dieser landeskirchlichen Fachstellen und ihre Finanzierung.

Erlass von Gesetzen
Im Rahmen der vom Thurgauer Kirchenvolk genehmigten Kirchenverfassung und der Kirchenordnung trifft die Synode auch einheitliche Regelungen für die ganze Landeskirche. Sie setzen den Rahmen, in dem die 61 Kirchgemeinden und ihre Pfarrämter handeln können.
Am 6. Dezember 2021 hat sie zum Beispiel über die neue Besoldungsverordnung für die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer und für die Angestellten der Landeskirche entschieden.

Der für die Amtsdauer 2022 bis 2026 gewählten Synode gehören 54 Frauen und 59 Männer an. 14 Mitglieder der Synode sind Pfarrer, fünf sind Pfarrerinnen und zwei sind Diakone. Damit gehören der Synode 21 ordinierte und von den Kirchgemeinden gewählte Amtsträgerinnen und -träger an. Eine Kirchgemeinde kann nicht mehr als eine oder einen ihrer Pfarrerinnen und Pfarrer und Diakoninnen und Diakone in die Synode abordnen. Darüber hinaus haben sich weitere Pfarrpersonen und Diakone und Diakoninnen in die Synode wählen lassen. Insgesamt 26 Synodale sind Pfarrpersonen oder Diakone und Diakoninnen. Von den 113 gewählten Mitgliedern der Synode sind 40 zum ersten Mal in die Synode gewählt worden, also Neulinge.

Aktuelles Mitgliederverzeichnis

  • Montag, 24. Juni 2024, ganzer Tag, Frauenfeld: Sitzung der Synode
  • Montag, 25. November 2024, ganzer Tag, Weinfelden: Sitzung der Synode
  • Montag, 30. Juni 2025, Frauenfeld
  • Montag, 24. November 2025, Weinfelden

Synode vom Montag, 24. Juni 2024 in Frauenfeld

Detailinfos ab 31. Mai 2024
Detaillierte Informationen finden Sie an dieser Stelle ab 31. Mai 2024, wenn die Unterlagen für die Sitzung der Synode vom 24. Juni 2024 an die Mitglieder der Synode verschickt worden sind.

Vorinformation
Synode vom 24. Juni 2024
Die nächste Sitzung der Synode findet am Montag, 24. Juni 2024, ganztägig, von 8.00 bis 17.30 Uhr, in Frauenfeld statt. Sie beginnt um 8.00 Uhr mit einem Gottesdienst in der Kirche Kurzdorf in Frauenfeld. Die Verhandlungen im Rathaus Frauenfeld beginnen um 9.30 Uhr. Die Sitzung der Synode ist öffentlich. Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen. Die Verhandlungen beginnen um 9.30 Uhr. Von 12.00 bis 13.45 Uhr ist Mittagspause und am Nachmittag werden die Beratungen um 13.45 Uhr fortgesetzt. Die Sitzung dauert bis längstens 17.30 Uhr.

Die Termine für die Vorsynode-Versammlungen finden Sie ab 21. Mai 2024 hier.

Das ist die aktualisierte Sitzordnung der Synode vom 24. Juni 2024
Sitzordnung

Die Unterlagen für die Sitzung der Synode vom 24. Juni 2024 sind erst ab 31. Mai 2014 verfügbar.

Die Unterlagen der letzten Sitzung der Synode vom 27. November 2023 finden Sie unter:

27. November 2023

 

Das Protokoll der letzten Sitzung der Synode vom 27. November 2023 finden Sie unter:

27. November 2023

 

Büro und Kommissionen

Die Leitung der Synode geschieht durch das Büro. Dieses setzt sich zusammen aus dem Synodalpräsidenten oder der Synodalpräsidentin, dem Vizepräsidium, zwei Personen in der Funktion des Aktuariats und vier Stimmenzählenden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

  • Präsidium: Pfr. Haru Vetsch
    Portrait
  • Vizepräsidium: Margrit Gentsch
    Portrait
  • Aktuariat: Pfr. Steffen Emmelius
    Portrait
  • Aktuariat: Johanna Pilat
    Portrait
  • Stimmenzählerin: Elsbeth Graf
    Portrait
  • Stimmenzähler: Pfr. Ulrich Henschel
    Portrait
  • Stimmenzählerin: Susanna Müller
    Portrait
  • Stimmenzähler: Dominik Murer
    Portrait
  • Ersatzmitglied des Büros der Synode: Heinz Lanz
    Portrait

Die Geschäftsprüfungskommission ist eine ständige Kommission der Synode. Sie ist für die Vorberatung der Rechnung, des Voranschlags des Zentralfonds und des Rechenschaftsberichtes des Kirchenrates zuständig. Sie nimmt auch Stellung zu Sachgeschäften, für die keine Spezialkommission eingesetzt wird. Sie setzt sich aus sieben Mitgliedern der Synode zusammen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

Die Redaktionskommission ist eine ständige Kommission der Synode. Sie ist für die redaktionelle Bereinigung der Änderungen und Zusätze zuständig, die bei der Beratung von rechtlichen Erlassen in der Synode eingebracht werden. Sie setzt sich aus fünf Mitgliedern der Synode zusammen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

Haru Vetsch

PfarrerIn Synode

Evangelische Synode
des Kantons Thurgau
Präsidium
Pfr. Haru Vetsch
Mühlewiesenstrasse 32
8500 Frauenfeld
052 721 22 27
haru.vetsch@STOP-SPAM.evang-tg.ch