Die kirchliche Abdankung

Das Wort Abdankung geht zurück auf „danken“. Bei der Abschiedsfeier schauen wir zurück auf das Leben eines oder einer Verstorbenen und danken Gott dafür, was er im Leben dieses Menschen möglich gemacht und was er anderen durch dieses Leben geschenkt hat. Aber auch das Problematische darf seinen Platz haben, all das, was unvollendet und bruchstückartig geblieben ist. Hier kann die gläubige Hoffnung zum Zug kommen: Gott wird vollenden, was er hier auf Erden begonnen hat. (Psalm 138.8)

Einen Menschen loslassen

Abschied nehmen gehört zum Leben. Nichts bleibt, alles ist in Bewegung, alles hat einen Anfang und ein Ende. Die Bibel sagt es in sinnfälliger Sprache: „Staub bist du, und zum Staub kehrst du zurück.“ (1. Mose 3.19) Der endgültige Abschied von einem nahe stehenden Menschen ist besonders schmerzlich. Wir brauchen Zeit und müssen einen kürzeren oder längeren Weg zurücklegen, um einen Menschen loszulassen und uns wieder neu dem Leben zuzuwenden. Zu den ersten Schritten des Trauerweges gehört die kirchliche Abdankung. Pfarrerinnen und Pfarrer begleiten die Betroffenen gerne auf diesem Weg.

Die kirchliche Abdankung

Abschied nehmen gehört zum Leben. Nichts bleibt, alles ist in Bewegung, alles hat einen Anfang und ein Ende. Die Bibel sagt es in sinnfälliger Sprache: „Staub bist du, und zum Staub kehrst du zurück.“ (1. Mose 3.19) Der endgültige Abschied von einem nahe stehenden Menschen ist besonders schmerzlich. Wir brauchen Zeit und müssen einen kürzeren oder längeren Weg zurücklegen, um einen Menschen loszulassen und uns wieder neu dem Leben zuzuwenden. Zu den ersten Schritten des Trauerweges gehört die kirchliche Abdankung. Pfarrerinnen und Pfarrer begleiten die Betroffenen gerne auf diesem Weg.  

Bei einem Todesfall ist das Bestattungsamt jener Gemeinde, in der die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat, zu kontaktieren. Es ist zuständig für den Friedhof und die Bestattung. Dort gibt es auch Auskunft über die möglichen Bestattungsarten, also Erdbestattung oder Kremation. Oft ist es auch ratsam, zuerst mit dem zuständigen Pfarramt in Kontakt zu treten und einen Termin für die Abschiedsfeier ins Auge zu fassen.

Das Trauergespräch ist sehr wichtig für das Gestalten und Gelingen der Abschiedsfeier. Es kann auch bereits eine Hilfe sein für den Beginn des Trauerweges, den – je nach Wunsch und Bedürfnis – die Pfarrerin / der Pfarrer gerne ein Stück weit mit geht. Im Trauergespräch können Sie z. B. festgelegt werden, was für Wortbeiträge, Bibel- und andere Texte, Musikstücke und Lieder im Abschiedsgottesdienst vorkommen sollen.

Das Trauergespräch gibt auch Gelegenheit, persönliche Gedanken und Gefühle zum Ausdruck zu bringen und zu sagen, was der oder die Verstorbene der Familie und seinem Umfeld bedeutet hat. Die Seelsorger/innen unterstehen der Schweigepflicht. Meistens ist es auch gut, wenn die negativen Seiten eines oder einer Verstorbenen nicht ganz ausgeblendet werden. Jeder Mensch hat helle und dunkle Seiten: die Abschiedsfeier gewinnt an Echtheit und Farbe, wenn der Mensch mit seinem Widerspruch gesehen wird.

Besondere Beachtung verdient beim Vorbereiten der Abschiedsfeier der Lebenslauf. Vielleicht hat der oder die Verstorbene keinen gewünscht. Dann wird man diesen Wunsch berücksichtigen. Trotzdem ist es ratsam, das zu Ende gegangene Leben in irgendeiner Form nochmals aufleuchten zu lassen, und seien es nur ein paar charakteristische Züge im Rahmen der Abschiedspredigt. Für den Weg der Trauer kann es hilfreich sein, auf ein Leben zurückzuschauen und sein Besonderes zu formulieren.

Das Wort Abdankung geht zurück auf „danken“. Bei der Abschiedsfeier schauen wir zurück auf das Leben eines oder einer Verstorbenen und danken Gott dafür, was er im Leben dieses Menschen möglich gemacht und was er anderen durch dieses Leben geschenkt hat. Aber auch das Problematische darf seinen Platz haben, all das, was unvollendet und bruchstückartig geblieben ist. Hier kann die gläubige Hoffnung zum Zug kommen: Gott wird vollenden, was er hier auf Erden begonnen hat. (Psalm 138.8)

Manchmal wünschen Hinterbliebene eine Abdankung im engsten Familienkreis. Dieser Wunsch wird respektiert. Aber es muss zuvor besprochen werden, was das bedeutet: vielleicht können dadurch viele Menschen nicht Abschied nehmen, die dem oder der Verstorbenen gerne diese „letzte Ehre“ erwiesen hätten… Meistens empfinden Trauernde die Anteilnahme der Mitmenschen als Quelle von Trost und Ermutigung.

FAQ

Den Abschied gestalten

Das Trauergespräch ist sehr wichtig für das Gestalten und Gelingen der Abschiedsfeier. Es kann auch bereits eine Hilfe sein für den Beginn des Trauerweges, den – je nach Wunsch und Bedürfnis – die Pfarrerin / der Pfarrer gerne ein Stück weit mit geht. Im Trauergespräch können Sie z. B. festgelegt werden, was für Wortbeiträge, Bibel- und andere Texte, Musikstücke und Lieder im Abschiedsgottesdienst vorkommen sollen.

Auf ein Leben zurückschauen

Besondere Beachtung verdient beim Vorbereiten der Abschiedsfeier der Lebenslauf. Vielleicht hat der oder die Verstorbene keinen gewünscht. Dann wird man diesen Wunsch berücksichtigen. Trotzdem ist es ratsam, das zu Ende gegangene Leben in irgendeiner Form nochmals aufleuchten zu lassen, und seien es nur ein paar charakteristische Züge im Rahmen der Abschiedspredigt. Für den Weg der Trauer kann es hilfreich sein, auf ein Leben zurückzuschauen und sein Besonderes zu formulieren.

Trost und Ermutigung

Manchmal wünschen Hinterbliebene eine Abdankung im engsten Familienkreis. Dieser Wunsch wird respektiert. Aber es muss zuvor besprochen werden, was das bedeutet: vielleicht können dadurch viele Menschen nicht Abschied nehmen, die dem oder der Verstorbenen gerne diese „letzte Ehre“ erwiesen hätten… Meistens empfinden Trauernde die Anteilnahme der Mitmenschen als Quelle von Trost und Ermutigung.

Rechtliche Regelung der kirchlichen Abdankung

Aus der Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 17. Februar 2014; RB 187.12

§ 62

Die kirchliche Abdankung ist ein Gottesdienst (§ 23 ff.), in welchem angesichts des Todes und Leides die Erlösung durch Jesus Christus und die Auferstehung verkündigt wird. Sie tröstet die Hinterbliebenen und versichert sie der Nähe der kirchlichen Gemeinschaft. Leben und Person der Verstorbenen sollen in angemessener Weise gewürdigt werden.

§ 63

1 Für die Leitung und Gestaltung der Abdankung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin verantwortlich.
2 Ordinierte Diakone oder Diakoninnen können stellvertretungsweise Abdankungen leiten und gestalten.
3 Weitere bei der Abdankung Mitwirkende haben den gottesdienstlichen Charakter zu achten.
4 Welche Formen und Bräuche im Zusammenhang mit Abdankungen zu beachten sind, entscheidet die Kirchgemeinde, gegebenenfalls im Einvernehmen mit den zuständigen Instanzen der Politischen Gemeinde.

§ 64

Wo die Umstände dies nahe legen, kann in der Kirche und auf dem Friedhof oder auch nur auf dem Friedhof eine vereinfachte Form der Abdankung stattfinden.

§ 65

Abdankungsgottesdienste sind grundsätzlich öffentlich und werden mit Glockenläuten angezeigt. Wenn die Angehörigen auf eine öffentliche Bekanntmachung verzichten und die Abdankung im Kreis der nächsten Angehörigen stattfindet, wird auf deren Wunsch auf das Glockengeläute verzichtet.

§ 66

Die Namen der im zurückliegenden Kirchenjahr verstorbenen Gemeindeglieder werden am Ewigkeitssonntag im Gottesdienst verlesen.

§ 67

Auf Wunsch der Hinterbliebenen wirkt der Pfarrer oder die Pfarrerin bei der separaten Urnenbeisetzung mit.

§ 68

1 Für die kirchliche Abdankung ist jenes Pfarramt zuständig, in dessen Kirchgemeinde oder Amtskreis die Verstorbenen zuletzt ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hatten.
2 Wünschen Angehörige, dass eine kirchliche Abdankung nicht durch das zuständige Pfarramt, sondern durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin ihrer Wahl durchgeführt wird, hat neben dem angefragten Pfarrer oder der angefragten Pfarrerin auch die zuständige Stelle der örtlichen Kirchgemeinde ihr Einverständnis zu geben. Wenn von der Kirchenvorsteherschaft keine andere Stelle bezeichnet wird, ist dies das Kirchenvorsteherschaftspräsidium. Diese Stelle macht dem zuständigen Pfarramt Mitteilung.
3 Falls sich der Grabplatz auf einem auswärtigen Friedhof befindet, ist das zuständige Pfarramt, in dessen Gemeinde oder Amtskreis die Verstorbenen zuletzt ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hatten, grundsätzlich verpflichtet, auf Wunsch der Angehörigen die Abdankung oder Urnenbeisetzung am Ort des Grabplatzes durchzuführen, sofern dieser im Gebiet der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau liegt.

§ 69

Pfarrer und Pfarrerinnen können nicht verpflichtet werden, Rituale, die ausserhalb von Friedhof oder Kirche stattfinden sollen, durchzuführen.

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