Die Konfirmation

Sehr viele Jugendliche lassen sich konfirmieren. Bedingung dazu ist der Besuch des Religions- und Konfirmationsunterrichts und einer gewissen Anzahl von gottesdienstlichen Anlässen. Mit dem 16. Geburtstag erhalten alle Mitglieder unserer Landeskirche das kirchliche Stimm- und Wahlrecht und sie können als religiös mündige Personen Taufpatin oder Taufpate sein.

Übergang ins Erwachsenenalter

Bei der Konfirmation erhalten die jungen Menschen die Gelegenheit, zusammen mit der Gemeinde ihren Glauben zu bekennen und die mit der Taufe verbundene Einladung zu einem christlichen Leben zu bekräftigen.
Das Fest der Konfirmation soll den jungen Menschen bewusst machen, dass sie nun mündige Glieder der Gemeinschaft der Erwachsenen sind und bestimmte Rechte und Pflichten haben. Auf diesem Weg in die Zukunft wird ihnen der Segen Gottes zugesprochen als Ermutigung und Halt in allen Wechselfällen des Lebens.

Die Konfirmation

Die Taufe steht üblicherweise am Anfang des Lebens. Die Kirche begleitet die Kinder und die Jugendlichen über die verschiedenen Altersabschnitte, von der Geburt über die Vorschulzeit, die Schulzeit und das Konfirmationsjahr, das mit einem festlichen Gottesdienst abgeschlossen wird.

Mit der Konfirmation wird die junge Frau, der junge Mann religiös mündig und kann die Beziehung zu Gott, den Mitmenschen und zur Kirche selber und bewusster gestalten. Konfirmierte können auch ein Patenamt übernehmen und nach vollendetem 16. Altersjahr das kirchliche Stimm- und Wahlrecht in ihrer Kirchgemeinde ausüben. Die Bedeutung der Konfirmation hat mindestens drei Ebenen:

1. Die Konfirmation geht zurück auf die Reformationszeit. Die Bewegung der Täufer lehnte damals die Säuglingstaufe ab, weil das Christwerden und Christsein eine persönliche, bewusst vollzogene Entscheidung voraussetze, wozu ein Säugling nicht in der Lage sei. Martin Bucer, ein namhafter Reformator, entwickelte 1539 als Kompromiss das Modell der Konfirmation, die die Kindertaufe beibehielt, jedoch eine persönliche Taufbestätigung durch den Konfirmanden/die Konfirmandin enthielt. Bei der Konfirmation erhalten die jungen Menschen die Gelegenheit, zusammen mit der Gemeinde ihren Glauben zu bekennen und die mit der Taufe verbundene Einladung zu einem christlichen Leben zu bekräftigen.

2. Ein bewusstes persönliches Bekenntnis von allen Konfirmand/innen erwarten zu wollen, wäre unrealistisch. Aber es geht bei der Konfirmation auch um den Segen, der den jungen Menschen beim Übergang ins Erwachsenenalter zugesprochen wird und um die Aufnahme in die Gemeinde als erwachsene Mitglieder. Das Fest der Konfirmation soll den jungen Menschen bewusst machen, dass sie nun mündige Glieder der Gemeinschaft der Erwachsenen sind und bestimmte Rechte und Pflichten haben. Auf diesem Weg in die Zukunft wird ihnen der Segen Gottes zugesprochen als Ermutigung und Halt in allen Wechselfällen des Lebens.

3. Die Konfirmation versteht sich aber auch als Abschluss des kirchlichen Unterrichts. Über Jahre hinweg konnten die Kinder und Jugendlichen auf unterschiedliche Weise erfahren und Anteil nehmen an all dem, was die Kirchen und Religionen in Vergangenheit und Gegenwart bewegt und umgetrieben hat. Und es ist zu hoffen, dass diese jungen Menschen dabei etwas mitbekommen haben von dem, was dem Leben Halt und dem Glauben Orientierung gibt.

Es ist immer ein besonderes Erlebnis, die Jugendlichen in dieser Lebensphase begleiten zu dürfen. Sie lassen sich meistens gerne motivieren, wenn man den richtigen Ton trifft, sie nicht über- und nicht unterfordert, sie ernst nimmt und ihnen Freiraum gibt, um selber etwas zu gestalten z. B. für einen Gottesdienst oder irgendeine Aktion. Besonders präsent sind sie bei typischen Lebensthemen: Wer bin ich? Wem kann ich vertrauen? Wie ist das mit der Liebe? Gibt es Hoffnung, die wirklich trägt? Und damit ist man dann bereits mitten drin in den Hauptfragen des christlichen Glaubens. Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben: Die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.“ Nach diesem Wort des grossen Dichter Dante Alighieri lebt in den Kinderaugen ein Abglanz aus dem Paradies. Wir wissen, dass dieser Abglanz mit der Zeit verblasst. Das Kind wächst in eine Welt hinein, in der es kaum paradiesisch zugeht. Dennoch erfüllt uns die Sehnsucht, dass von jenem Paradiesischen, Reinen, Unzerstörbaren etwas bewahrt bleiben möge in unserer Seele.

FAQ

Religiöse Mündigkeit

Mit dem 16. Geburtstag erhalten alle Mitglieder unserer Landeskirche das kirchliche Stimm- und Wahlrecht und sie können als religiös mündige Personen Taufpatin oder Taufpate sein.

Auch ohne Taufe möglich

Obwohl die Konfirmation auf die Taufe hinweist, ist sie nicht zwingend Voraussetzung für die Konfirmation. Bei der Konfirmation erhalten die jungen Menschen die Gelegenheit, zusammen mit der Gemeinde ihren Glauben zu bekennen und die mit der Taufe verbundene Einladung zu einem christlichen Leben zu bekräftigen. Das kann auch so geschehen, dass Du Dich – weil Du als Kind nicht getauft worden bist - vor oder mit der Konfirmation taufen lässt.

Rechtliche Regelung der Konfirmation

Aus der Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 17. Februar 2014; RB 187.12

§ 113

1 Bei der Konfirmation erhalten die Jugendlichen die Gelegenheit, zusammen mit der Gemeinde ihren Glauben zu bekennen und die mit der Taufe verbundene Einladung zu einem christlichen Leben zu bekräftigen. Ihnen wird das Ja Gottes bestätigt, das ihnen bei der Taufe zugesprochen worden ist.
2 Die Konfirmation beinhaltet Segen und Fürbitte für die Jugendlichen und bestätigt den Abschluss des kirchlichen Unterrichts sowie die Mitgliedschaft in der Evangelischen Landeskirche.
3 Den Konfirmanden und Konfirmandinnen wird ein Bibelwort persönlich zugesprochen.

§ 114

Die Konfirmation findet nach empfangenem Unterricht vor versammelter Gemeinde in einem Gottesdienst statt.

§ 115

Der regelmässige Besuch des Konfirmationsunterrichts sowie der weiteren Aktivitäten und Veranstaltungen und der Gottesdienste im Rahmen der gemeindeeigenen Regelung sind Voraussetzung für die Konfirmation..

§ 116

Die vollzogene Konfirmation wird den Konfirmierten mit einer Urkunde bestätigt.

§ 117

Die Konfirmation findet an einem von der Kirchenvorsteherschaft festgelegten Sonn- oder Feiertag statt, frühestens am 4. Sonntag nach Ostern und spätestens am Sonntag Trinitatis.

Weitere Infos

Ansprechperson
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Pfarrer oder bei der Pfarrerin Ihrer Kirchgemeinde.
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Konfirmationsspruch
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