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Selbstbestimmung soll für alle gelten

Der Evangelische Kirchenrat des Kantons Thurgau äussert sich zur Parlamentarischen Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Pflegeeinrichtungen». Er ist der Meinung, dass die Thurgauer Pflegeeinrichtungen und Spitäler auch in Zukunft selbst entscheiden sollen, ob sie in ihren Räumen Sterbehilfe zulassen wollen oder nicht.

Am 21. Februar hat der Evangelische Kirchenrat des Kantons Thurgau den Mitgliedern des Grossen Rates einen Brief geschrieben. An der Sitzung des Thurgauer Parlament vom kommenden Mittwoch, 28. Februar 2024, wird darüber entschieden, ob die Thurgauer Pflegeheime uns Spitäler in Zukunft verpflichtet werden sollen, ihre Räume Sterbehilfeorganisationen für den assistierten Suizid zur Verfügung zu stellen. Bisher war es den Pflegeheimen und Spitälern überlassen, ob sie Sterbehilfeorganisationen den Zutritt gewähren oder nicht. In rund 60 Prozent der Thurgauer Pflegeeinrichtungen ist der assistierte Suizid möglich.

Abstimmung über Parlamentarische Initiative
Konkret entscheidet der Thurgauer Grosse Rat über die vorläufige Unterstützung der Parlamentarischen Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Pflegeeinrichtungen», mit der der Grosse Rat sich selbst den Auftrag erteilen würde, im kantonalen Gesundheitsgesetz eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die Pflegeeinrichtungen und Spitäler im Kanton Thurgau verpflichten würde, in ihren Räumen «assistierten Suizid» zuzulassen.

Regierungsrat ist gegen Verpflichtung
Mit seiner Stellungnahme unterstützt der Evangelische Kirchenrat die Haltung der Thurgauer Regierung, die sich in ihrer Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative gegen eine bindende Verpflichtung für die Pflegeeinrichtungen ausgesprochen hatte.

Umfeld für Pflege würde verändert
In seinem Brief an die Mitglieder des Grossen Rates spricht sich der Kirchenrat gegen eine kantonale Regelung aus, die alle Thurgauer Pflegeheimen und Spitälern zwingen würde, in ihren Räumen Sterbehilfe zuzulassen. Er gibt zu bedenken, dass die Pflegenden durch diese zusätzliche «Dienstleistung» und die entsprechende Betreuung der Sterbewilligen und ihrer Angehörigen «zusätzlich zeitlich und emotional stark belastet» würden. Ein Obligatorium der Zulassung von Sterbehilfe befördere die Selbstwahrnehmung pflegebedürftiger Menschen als «Belastung und Kostenfaktor». Eine individuelle Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen und des Pflegepersonals setzt nach Ansicht des Evangelischen Kirchenrates voraus, dass Pflegeinstitutionen entscheiden können, ob sie in ihren Räumen assistierten Suizid zulassen wollen oder nicht.

Persönliche Entscheidung achten
Der Kirchenrat versteht seine Stellungnahme und seinen Brief an die Mitglieder des Grossen Rates als «Gedankenanstoss» und hält fest, dass die Kirche ihren Dienst so verstehe, dass sie «allen Menschen, die das wünschen, nahe sein wolle und dabei ihre persönliche Entscheidung achte»

Ernst Ritzi, Aktuar des Kirchenrates


Links:

Stellungnahme des Kirchenrates zur Parlamentarischen Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Pflegeeinrichtungen»

Buch

«Den Weg zu Ende gehen - in der Begegnung mit dem Sterben Lebendigkeit erfahren», Publikation der Thurgauer Landeskirche aus dem Jahr 2019 (ganzes Buch im pdf)

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