Die Taufe

Die Taufe ist das Zeichen für die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christenheit und findet in den Landeskirchen üblicherweise im Säuglings- oder Kindesalter statt. Voraussetzung dazu ist die Bereitschaft der Eltern, ihr Kind christlich zu erziehen. Mindestens ein Elternteil sollte der evangelischen Landeskirche angehören.

Wasser für ein ganzes Leben

Bei der Taufe berührt die Pfarrerin oder der Pfarrer die Stirn des Täuflings dreimal mit Wasser unter den Worten: Ich taufe dich auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Das Wasser hat eine weitläufige symbolische Bedeutung: Wasser reinigt, erfrischt, trägt und birgt Energie, wie jedes Wasserkraftwerk zeigt. Die Taufe ist nicht nur ein Zuspruch, sondern auch ein Anspruch: Lebe als getaufter Mensch verbunden mit Christus und mit den Glaubenden! Das erfrischt die Seele, trägt dich in schwierigen Zeiten und gibt dir neue Kraft für den Alltag.

Die Taufe

„Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben: Die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.“ Nach diesem Wort des grossen Dichter Dante Alighieri lebt in den Kinderaugen ein Abglanz aus dem Paradies. Wir wissen, dass dieser Abglanz mit der Zeit verblasst. Das Kind wächst in eine Welt hinein, in der es kaum paradiesisch zugeht. Dennoch erfüllt uns die Sehnsucht, dass von jenem Paradiesischen, Reinen, Unzerstörbaren etwas bewahrt bleiben möge in unserer Seele. 

Die Taufe macht uns gewiss: jedes Leben gehört von Anfang an nicht nur der Welt mit ihren Sachzwängen. Jeder Mensch trägt in sich eine unantastbare Würde, gleichgültig wie begabt, nützlich oder unbrauchbar er für die Gesellschaft ist. Als Getaufte rechnen wir damit, dass wir immer auch mit der Wirklichkeit Gottes verbunden sind. In welchem Masse wir Gott in unserm Leben dann wirken lassen, ist wieder eine andere Frage. 

In unseren Landeskirchen findet die Taufe üblicherweise am Beginn des Lebens statt. Die Säuglingstaufe zeigt eindrücklich: Gottes Liebe gilt bedingungslos. So ein kleines Menschenwesen verfügt noch über keine Leistungsausweise. Aber in der Taufe verbündet Gott sich mit ihm genauso unverbrüchlich wie mit einem Erwachsenen, der sich taufen lässt.

Bei der Taufe berührt die Pfarrerin/der Pfarrer die Stirn des Täuflings dreimal mit Wasser unter den Worten: Ich taufe dich auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Das Wasser hat eine weitläufige symbolische Bedeutung: Wasser reinigt, erfrischt, trägt und birgt Energie, wie jedes Wasserkraftwerk zeigt. Die Taufe ist nicht nur ein Zuspruch, sondern auch ein Anspruch: lebe als getaufter Mensch verbunden mit Christus und mit den Glaubenden! Das erfrischt die Seele, trägt dich in schwierigen Zeiten und gibt dir neue Kraft für den Alltag. 

Die Nennung des dreieinigen Gottes meint dreierlei: Vater steht für den väterlich-mütterlichen Hintergrund allen Daseins; der Mensch ist kein Zufallsprodukt. Im Sohn, in Jesus Christus, teilt Gott mit uns das Leben mit all seinen Licht- und Schattenseiten. Und im Heiligen Geist treibt Gott uns jenem Ziel entgegen, wo wir ganz uns selber und deshalb ganz in Gott sein werden.

Häufig wird auch für den Täufling an der Osterkerze die Taufkerzeangezündet und mit einem Taufspruch den Eltern übergeben: ein sinnfälliges Zeichen dafür, dass Gott in seinem Wort Licht und Wärme ins Leben des Getauften bringen will. 

Durch die Taufe werden die Menschen in die christliche Kirche aufgenommen und gehören zur weltweiten Gemeinde Jesu. Deshalb wird die Taufe nicht im privaten Familienkreis, sondern üblicherweise im Gottesdienst der Kirche vollzogen. Die versammelte Gemeinde gehört dazu.

Die Taufe ist ein einmaliges Geschehen. Sie wird nicht wiederholt, auch dann nicht, wenn jemand sich später einer anderen Konfession anschliessen will. Es ist sinnvoll, sich immer wieder an seine Taufe zu erinnern. Dazu dienen der Taufschein, die Taufkerze und auch Tauferinnerungsfeiern, die in einigen Kirchen um die Osterzeit angeboten werden.

Eltern und Paten verpflichten sich, das Ihre zu tun, um das Kind zum christlichen Glauben zu leiten. Mindestens ein Elternteil muss der Evangelischen Landeskirche angehören. Gotte und Götti unterstützen die Eltern. Eltern, die ihrem Kind die Entscheidung über die Zugehörigkeit zu einer Kirche selbst überlassen wollen, können ihr Kind auch segnen lassen. Im Taufgespräch können alle Einzelheiten besprochen werden.

FAQ

Im Gottesdienst

Durch die Taufe werden die Menschen in die christliche Kirche aufgenommen und gehören zur weltweiten Gemeinde Jesu. Deshalb wird die Taufe nicht im privaten Familienkreis, sondern üblicherweise im Gottesdienst der Kirche vollzogen. Die versammelte Gemeinde gehört dazu.

Eltern und Paten

Eltern und Paten verpflichten sich, das Ihre zu tun, um das Kind zum christlichen Glauben zu leiten. Mindestens ein Elternteil soll der evangelischen Landeskirche angehören. Gotte und Götti unterstützen die Eltern. Mindestens eine/r der Paten muss einer christlichen Kirche angehören.

Ein einmaliges Geschehen

Die Taufe ist ein einmaliges Geschehen. Sie wird nicht wiederholt, in der Regel auch dann nicht, wenn jemand sich später einer anderen Konfession anschliessen will.

Segnung als Alternative

Eltern, die ihrem Kind die Entscheidung über die Zugehörigkeit zu einer Kirche selbst überlassen wollen, können ihr Kind auch segnen lassen.

Rechtliche Regelung der Taufe

Aus der Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 17. Februar 2014; RB 187.12

§ 42

Die Taufe erfolgt im Namen des dreieinigen Gottes aufgrund des Taufbefehls Jesu Christi. Sie stellt Gottes Annahme des Täuflings und Gottes Anspruch auf sein Leben dar. Sie ist Zeichen des Bundes Gottes mit den Menschen in Jesus Christus und der Eingliederung in seine weltweite Gemeinde.

§ 43

Die Taufe wird nur einmal vollzogen. Daher gilt beim Übertritt aus einer anderen Konfession die bereits empfangene Taufe.

§ 44

1 Die Taufe wird von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin in der Regel in einem Gemeindegottesdienst vollzogen.
2 Die Kirchenvorsteherschaft kann Taufsonntage oder zusätzliche Taufgottesdienste festlegen.
3 Die Taufe wird mit einem Taufschein bestätigt.

§ 45

Für die Taufe eines urteilsunfähigen Kindes muss mindestens ein Elternteil der Evangelischen Landeskirche angehören.

§ 46

Bei der Taufe eines Kindes bestimmen die Eltern religiös mündige Personen als Paten oder Patinnen, von denen mindestens eine einer christlichen Kirche angehört.

§ 47

Vor der Taufe führt der Pfarrer oder die Pfarrerin ein Gespräch mit den Eltern über die Bedeutung der Taufe, die Aufgabe von Paten oder Patinnen sowie die Gestaltung der Tauffeier.

§ 48

1 Die Eltern verpflichten sich, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen. 
2 Die Paten und Patinnen versprechen, die Eltern in dieser Aufgabe zu unterstützen und das Kind auf diesem Weg zu begleiten.

§ 49

1 Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Altersjahr werden auf eigenen Wunsch getauft.
2 Urteilsfähige Kinder werden vor ihrem 16. Altersjahr auf ihren eigenen Wunsch getauft, sofern die Eltern zustimmen.
3 Auf Wunsch des Täuflings hilft die Kirchenvorsteherschaft bei der Suche nach geeigneten Paten oder Patinnen.
4 Der Taufe auf eigenes Begehren geht eine dem Alter des Täuflings angemessene Vorbereitung voraus.

Weitere Infos

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Taufspruch
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