Ombudstelle

Die Ombudsstelle der Landeskirche vermittelt, wenn Mitarbeitende oder Behördenmitglieder einer Kirchgemeinde oder der Landeskirche oder Kirchbürgerinnen und Kirchbürger wegen Meinungsverschiedenheiten oder grundsätzlicher Fragen darum ersuchen. Sie führt Gespräche und macht Vorschläge für eine gütliche Einigung. Sie hat keine Entscheidfunktion. Werden Rechtsmittel ergriffen, kann sie ihre Dienste nicht mehr zur Verfügung stellen.

Aufgaben und Stellung

  • Die Ombudsstelle vermittelt, wenn Mitarbeitende oder Behördenmitglieder einer Kirchgemeinde oder der Landeskirche oder Kirchbürgerinnen und Kirchbürger wegen Meinungsverschiedenheiten oder grundsätzlicher Fragen darum ersuchen. Sie ist unabhängig und neutral.
  • Als niederschwellige Anlauf- und Vermittlungsstelle hört sie die Beteiligten an, spricht die offenen Fragen an und sucht unter Einbezug der Beteiligten nach einer einvernehmlichen Lösung.
  • Nach zwei bis drei Gesprächen gibt sie den Beteiligten schriftlich Empfehlungen zur Beilegung und Bewältigung von Meinungsverschiedenheiten und zur Lösung von grundsätzlichen Fragen. 
  • Die Ombudsstelle hat keine Weisungs-und Entscheidungsbefugnis. 
  • In der Verordnung der Synode über die Aufgaben und die Tätigkeit der Ombudsstelle (RB 187.132) ist die Abgrenzung der Tätigkeit zu den Instanzen geregelt, die bei rechtsmittelfähigen Entscheiden mit Rekurs oder Beschwerde angerufen werden können. 
  • Die Inanspruchnahme der Ombudsstelle ist kostenlos. Sie ist der amtlichen Schweigepflicht unterstellt.

Rechtliche Grundlage

Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Aufgaben und die Tätigkeit der Ombudsstelle vom 25. November 2013 (Stand 1. Juni 2021) RB 187.132

Link zum Gesetzesartikel

Ombudsstelle der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau
Markus Kuhn
Kirchenratskanzlei
Bankplatz 5
8500 Frauenfeld
ombudsstelle@STOP-SPAM.evang-tg.ch

Zwei Stellvertetende
Ackermann David und Kunz Monica