Gottesdienststellvertretung
Aufgabenbeschreibung
Ausnahmsweise und notfallmässige Vermittlung von Stellvertretern für Sonntagsgottesdienste und Jugendgottesdienste. Insbesondere bei:
- Verhinderung wegen Krankheit
- andern kurzfristig nötigen Vertretungen
- besonders anspruchsvollen Aufgaben (z.B. eine bevorstehende Konfirmation)
- Überforderung oder Vakanz bei der für das Suchen einer Stellvertretung zuständigen Stelle in der Gemeinde
Gemäss § 9 der Verordnung über die Pfarramtsstellvertretung (KGS 8.2) gilt für die Regelung der Stellvertretungen im Pfarramt folgendes Prinzip:
"Die Stellvertretung im Pfarramt ist nach Möglichkeit durch kollegiale Aushilfe direkt zu regeln. Ist diese nicht möglich, ist ein Gesuch um Stellvertretung durch das Pfarramt oder die Kirchenvorsteherschaft unter Angabe des Grundes, des Auftrags und der Vertretungszeit an das Sekretariat für Pfarramtsstellvertretungen zu richten."
Dokumente
Alle nötigen Dokumente zur Regelung von Pfarramtstellvertretungen
Evangelischer Kirchenrat des Kantons Thurgau
Pfarramtsstellvertretungen
Kirchenratskanzlei
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