Gottesdienststellvertretung

Der Lead sollte, wenn möglich und sinnvoll, bei jeder Inhaltsseite auf den Titel folgen. Der Lead beschreibt kurz, um was es bei der Seite geht und dient als Einleitung. So kann der User schnell eruieren, ob die Seite für ihn relevant ist. Zeichenanzahl für Lead-Texte: 300 bis 400 Zeichen. Das ist etwa gerade so lang wie dieser kleine, hübsche Text, den Du gerade liest.

Aufgabenbeschreibung

Ausnahmsweise und notfallmässige Vermittlung von Stellvertretern für Sonntagsgottesdienste und Jugendgottesdienste. Insbesondere bei:

  • Verhinderung wegen Krankheit
  • andern kurzfristig nötigen Vertretungen
  • besonders anspruchsvollen Aufgaben (z.B. eine bevorstehende Konfirmation)
  • Überforderung oder Vakanz bei der für das Suchen einer Stellvertretung zuständigen Stelle in der Gemeinde

Gemäss § 9 der Verordnung über die Pfarramtsstellvertretung (KGS 8.2) gilt für die Regelung der Stellvertretungen im Pfarramt folgendes Prinzip: 

"Die Stellvertretung im Pfarramt ist nach Möglichkeit durch kollegiale Aushilfe direkt zu regeln. Ist diese nicht möglich, ist ein Gesuch um Stellvertretung durch das Pfarramt oder die Kirchenvorsteherschaft unter Angabe des Grundes, des Auftrags und der Vertretungszeit an das Sekretariat für Pfarramtsstellvertretungen zu richten."

Dokumente

Alle nötigen Dokumente zur Regelung von Pfarramtstellvertretungen 

Monika Frei

Kanzlei des Evangelischen Kirchenrates

Evangelischer Kirchenrat des Kantons Thurgau
Pfarramtsstellvertretungen
Kirchenratskanzlei
Monika Frei
Bankplatz 5
8500 Frauenfeld
052 721 78 56
kanzlei@STOP-SPAM.evang-tg.ch