Seit 1. April 2022 sind auch die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: Die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Masken-pflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrich-tungen.
Schon seit dem 17. Februar 2022 sind die Corona-Schutzmassnahmen, die im kirchlichen Leben zu beachten waren, aufgehoben.
Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gilt insbesondere für das Testen, das Impfen, das Contact-Tracing, die Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler.
Als Kirche freuen wir uns über die wiedergewonnenen Möglichkeiten und sind dankbar, dass es danach aussieht, dass die Zeit der Einschränkungen vorüber ist.
Im Augenblick der Freude und des Dankes denken wir auch an die Menschen, die von der Krankheit und den Mass-nahmen persönlich betroffen waren und noch sind.
Unsere Gedanken sind bei allen, die in den letzten zwei Jahren von einem lieben Menschen Abschied nehmen mussten.
Wir freuen uns über die wiedergewonnenen Freiheiten und nehmen Rücksicht auf die Menschen in unserem Umfeld und im kirchlichen Leben, die die neue Freiheit mit Vor- und Rücksicht angehen wollen.