Anlaufstelle

sexuelle Grenzverletzungen

Aufgabenbeschreibung

Die Anlaufstelle sexuelle Grenzverletzungen der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau hat folgende Aufgaben:

  • nimmt Meldungen zum Thema Grenzverletzungen entgegen 
  • sorgt für professionelle Bearbeitung der eingehenden Meldungen/Vorfälle
  • weist bei Bedarf Fälle den entsprechenden ausserkirchlichen Fachstellen zu
  • sorgt für professionelle Fallführung und Kommunikation
  • pflegt regelmässig Vernetzung mit Fachstellen im Kanton (Bsp. Fachstelle Opferhilfe Thurgau etc.) 
  • begleitet und unterstützt bis zum Abschluss des Vorfalles
  • setzt sich für einen grenzwahrenden Umgang innerhalb der kirchlichen Arbeit ein
  • steht dem Kirchenrat beratend zur Seite und stellt Anträge
  • erstattet jährlich Bericht (Anzahl Vorfälle, Beratungen, Arbeitsstunden, Empfehlungen für generelle Massnahmen)


Die Anlaufstelle wird von einer Frau und von einem Mann geführt. Die beiden Personen werden vom Kirchenrat beauftragt. Sie unterstehen der Schweigepflicht.

Video "Umgang mit Grenzen“ in der Jugendarbeit und in Jugendlagern

Anhand von Fallbeispielen gibt Präventionsfachfrau Monica Kunz Antworten und Anregungen zum Thema „Umgang mit Grenzen“ in der Jugendarbeit und in Jugendlagern. Das Video kann als Diskussionsgrundlage für die Vorbereitung von Lagern mit Leiterinnen und Leitern und zur Klärung und Festlegung von verbindlichen Regeln dienen. Video

Ansprechpersonen

Monica Kunz
verheiratet, drei Kinder, Pädagogin, Supervisorin, Coach, Mediation BSO, ehemalige Leiterin Fachstelle Häusliche Gewalt und Fachstelle PräVita
beraterin.grenzverletzungen@STOP-SPAM.evang-tg.ch

Thomas Alder
verheiratet, vier Kinder, Diakon, Supervisor, Coach, Mediation BSO, Leiter Fachstelle Jugendarbeit der Evang. Landeskirche Thurgau
berater.grenzverletzungen@STOP-SPAM.evang-tg.ch

Rechtliche Grundlage

Anlaufstelle sexuelle Grenzverletzungen
Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Aufgaben und die Tätigkeit der Ombudsstelle vom 25. November 2013 (Stand 1. Juni 2021) RB 187.132, Änderungen vom 1. Dezember 2020

§ 10a* Anlaufstelle sexuelle Grenzverletzungen
1 Die Evang. Landeskirche führt eine Anlaufstelle sexuelle Grenzverletzungen. Der Kirchenrat bezeichnet zwei Personen beiderlei Geschlechts als Inhaber bzw. Inhaberin der Anlaufstelle. Diese erstatten dem Kirchenrat jährlich Bericht.
2 Ansprechstelle im Kirchenrat ist für den Inhaber bzw. die Inhaberin der Anlaufstelle das Präsidium oder ggf. das Vizepräsidium.

*Von der Synode genehmigt am 1. Dezember 2020. Gemäss Beschluss des Kirchenrates vom 20. Mai 2021 in Kraft gesetzt auf den 1. Juni 2021

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