Heilpädagogischer Religionsunterricht

Unter Heilpädagogischem Religionsunterricht (HRU) wird der kirchliche Religionsunterricht an Sonderschulen, heilpädagogischen Schulen und Institutionen sowie der Religionsunterricht in integrativen Situationen innerhalb von Regelschulen verstanden.
Der Heilpädagogische Religionsunterricht ist Teil des pädagogischen Handelns der Kirche. Deshalb fördern die Kantonalkirchen im Geiste des Evangeliums die Zusammenarbeit und das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. 
Wo immer möglich, soll neben dem Unterricht in den Sonderschulen die Integration in der jeweiligen Kirchgemeinden angestrebt werden. 

Angebote

Heilpädagogischen Fachberatung und Begleitung.

  • Beratung und Begleitung heilpädagogischer Fragen im Religionsunterricht
  • Unterrichtsbesuche und Reflexion im Zusammenhang mit Fragen der Integration/Inklusion
  • Beratung der Kirchgemeinden bei Fragen rund um die Integration 

Fachstellenleiter

Haru Vetsch
Haru Vetsch
Telefon
052 721 22 27
haru.vetsch@evang-tg.ch
Portrait

Zusatzausbildung HRU

Die Zusatzausbildung befähigt dazu Religionspädagogisches Handeln und Feiern mit Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung oder einen speziellen Förderbedarf haben, zu planen, durchzuführen und auszuwerten.
Zusatzausbildung HRU 
Die Landeskirchen sorgen über die ökumenische deutschschweizerische Zusatzausbildung. 
Die Ausbildung dauert 11 Monate, ca. 2 Tage pro Monat.
Interessierte melden sich bitte beim Fachstellenleiter.