Rekurs- und Beschwerdekommission

Aufgaben und Stellung

Rekurs- und Beschwerdekommission
1 Die Rekurs- und Beschwerdekommission besteht aus sieben Mitgliedern. Ihr gehören drei Geistliche und mindestens eine juristische Fachperson an. Sie ist in Fünferbesetzung beschlussfähig.
2 Die Kommissionsmitglieder werden durch die Synode aus den Mitgliedern der Evangelischen Landeskirche gewählt. Mitglieder der Synode und des Kirchenrates sind nicht wählbar.
3 Die Synode wählt den Präsidenten oder die Präsidentin der Kommission. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin sowie den Aktuar oder die Aktuarin.
4 Die Amtszeit der Kommission deckt sich mit jener des Kirchenrates.

Rechtsmittel
 

Rekurs
Entscheide der Kirchenvorsteherschaft oder der Aufsichtskommission oder Beschlüsse der Kirchgemeinde sowie erstinstanzliche Entscheide des Kirchenrates können mit Rekurs weitergezogen werden.

Rekursinstanzen
Rekursinstanzen sind:
1. Der Kirchenrat für Entscheide der Kirchenvorsteherschaften und für Beschlüsse der Kirchgemeinden;
2. die Rekurs- und Beschwerdekommission für erstinstanzliche Entscheide des Kirchenrates und Aufsichtsbeschwerdeentscheide der Aufsichtskommission.

Rekursberechtigung
Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch einen Entscheid berührt ist und einschutzwürdiges Interesse auf dessen Aufhebung oder Änderung hat.

Beschwerde
Entscheide der Rekursinstanzen können bei vermuteter Rechtsverletzung sowie unrichtiger oder unvollständiger Feststellung des Sachverhaltes mit Beschwerde weitergezogen werden.

Beschwerdeinstanzen
Beschwerdeinstanzen, unter Vorbehalt der Bestimmungen von § 80, sind:
1. Die Rekurs- und Beschwerdekommission der Landeskirche bei Beschwerden gegen Rekursentscheide des Kirchenrates;
2. das Verwaltungsgericht bei Beschwerden gegen Rekursentscheide der
Rekurs- und Beschwerdekommission der Landeskirche.

(§§ 74 bis 79 der Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 27. November 2000)

Mitglieder der Rekurs- und Beschwerdekommission der Evangelischen Landeskirche
für die Amtsdauer vom 1. Juni 2020 bis 31. Mai 2024

Präsident der Rekurs- und Beschwerdekommission:
Dr. iur. Hans Munz, Amriswil

Drei Laienmitglieder der Rekurs- und Beschwerdekommission:
Walter Berger, Sulgen
lic.iur. Matthias Hotz, Frauenfeld
Ursula Mettler, Arbon

Drei geistliche Mitglieder der Rekurs- und Beschwerdekommission
Pfrn. Dr. Caren Algner, Aadorf
Pfr. Hermann Maywald, Amriswil
1 Sitz vakant