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Grund zu feiern: 150 Jahre Landeskirche

Die Evangelische Landeskirche unterstützt das ökumenische Jubiläumsprojekt „150 Jahre Landeskirchen im Thurgau“ mit 150 000 Franken und erteilt dem Kirchenrat diesbezüglich die Kompetenz für verbindliche Abmachungen mit weiteren Organisationen.

Vor bald 150 Jahren wurden die beiden grossen Kirchen im Kanton als Landeskirchen mit öffentlich-rechtlichem Status anerkannt. Zurückzuführen ist dies auf die Thurgauer Kantonsverfassung von 1869. Die beiden Thurgauer Landeskirchen wollen das Jubiläum in den Jahren 2019/2020 gebührend feiern. Dafür beantragte der Kirchenrat der Synode 150 000 Franken zu bewilligen, gleich viel, wie die katholische Landeskirche.

 

Breitenwirkung muss gewährleistet sein
Unbestritten war, dass das Jubiläum «150 Jahre Thurgauer Landeskirchen» eine Chance ist, das landeskirchliche Wirken sichtbar zu machen. Die Kosten und angedachte Projektvorschläge, zum Beispiel im Kunstbereich, bewogen Robert Schwarzer das Projekt zur Überarbeitung zurückzuweisen und den Antrag von 150 000 Franken abzulehnen. Wie an der Vorsynode Oberthurgau gefordert, solle eine erneute Vorlage einen deutlichen Mehrwert für die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger aufzeigen. Hans Peter Niederhäuser, Weinfelden, diagnostizierte die Gegenwart als „geschichtsvergessende Zeit“ und brach eine Lanze für das Projekt: „Früher waren wir Gemeine Herrschaft. In 150 jähriger Geschichte haben wir eine funktionierende Vernetzung mit Politik und Kunst aufgebaut. Wir haben allen Grund, das zu feiern“. Nach zahlreichen weiteren Voten und intensiver Debatte, folgte die Synode den Anträgen des Kirchenrats. Sie machte aber deutlich, dass die Jubiläumsveranstaltungen klar auf möglichst grosse Breitenwirkung ausgerichtet sein müssen. Weiter erteilte die Synode dem Kirchenrat die Kompetenz, im Rahmen des skizzierten Projekts verbindliche Abmachungen mit Veranstaltungspartnern zu treffen. Damit schenkt sie ihm das Vertrauen, dass die Programmgestaltung nicht nur eine elitäre Gruppe anzusprechen vermag. Angedacht sind Anlässe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Unterhaltungs- Bildungs- und Glaubensveranstaltungen und eine Eröffnungsfeier mit Staatsakt. „Bischof Felix Gmür und SEK-Ratspräsident Pfarrer Gottfried W. Locher haben sich schon mal einen Termin für den Schlussakt vorgemerkt.“, orientierte Kirchenratspräsident Wilfried Bührer.

Zwei Jungschar-Dachverbände unterstützt
Das Budget 2018 wurde mit einer minimalen Anpassung genehmigt. Bei der Budgetierung war noch nicht bekannt, dass für das das Kirchenschiff auf dem Untersee neu ein Zwei-Jahresrhythmus vorgesehen ist, folglich wurden die für 2018 veranschlagten 3000 Franken gestrichen. Das Budget rechnet bei einem Volumen von 6,2 Mio Franken mit einem geringfügigen Ausgabenüberschuss von 30 000 Franken. Dies bei einem gleichbleibenden Zentralsteuerfuss von 2.5 Prozent. Zu reden gab allerdings die vom Kirchenrat beantragte Gewährung von 4000 Franken an den Bund Evangelischer Jungscharen BESJ. Bereits vor vier Jahren wurde auf Antrag aus der Synode die landeskirchliche Unterstützung an den Dachverband für christliche Jugendarbeit abgelehnt. Pfarrer Harald Ratheiser beantragte erneut die Ablehnung. Er verwies auf eine evangelistische Ausrichtung vom BESJ. Die Verbandsmitglieder stammten vorwiegend aus freikirchlichen Gemeinden und sollten deshalb dort um Unterstützung nachsuchen. „Statt Beiträge durch die Landeskirche zu entrichten, sollen die Kirchgemeinden, die mit BESJ zusammenarbeiten, den Verband direkt unterstützen.“. Vor dem Rednerpult bildete sich eine Warteschlange von Befürwortern und Gegnern. Pfarrer Paul Wellauer, Bischofszell setzte dagegen, dass sich neun Kirchgemeinden aus der Landeskirche Thurgau dem BESJ und elf dem CEVJ angeschlossen seien, trotzdem betrage der Zuschuss an BESJ nur ein Fünftel verglichen mit CEVJ. Er erinnerte an den Appell von SEK-Ratspräsident Gottfried Locher, die innerevangelische Zusammenarbeit mit den Freikirchen zu stärken. Andreas Winkler, Frauenfeld sprach vom „traditionalistischem Abwehrreflex beim Wort Freikirche“, und verwies auf das fruchtbare Miteinander in Frauenfeld. Die Synode sprach sich schliesslich mit grosser Mehrheit gegen den Ablehnungsantrag aus.


Neue Kapitelsverordnung
Einstimmig und diskussionslos wurde die Teilrevision der Entschädigungsverordnung angenommen. Sie konkretisiert die Kostenbeteiligung der Landeskirche an Kirchgemeinden, die Praktikumsstellen anbieten zur Ausbildung im diakonischen Dienst oder wegen Studienurlaub auf Pfarrstellvertretungen angewiesen sind.
Zu diskutieren gab dagegen die Neufassung der Kapitelsverordnung. Zwei Änderungsäntrage von Pfarrer Harald Ratheiser, Arbon, und Pfarrer Markus Äschlimann, Frauenfeld, wurden abgelehnt. Beide wollten die Kriterien für die Mitgliedschaft im Kapitel und dem damit verbundenem Stimm-und Wahlrecht anpassen. Die Verordnung wurde wie vom Kirchenrat vorgelegt angenommen.

In dieser letzten Synode der Legislatur 2014 bis 2018 konnte - trotz lebhafter Diskussionen mit Rückweisungs- und Änderungsanträgen - der Kirchenrat alle Sachvorlagen unverändert durchbringen.

Brunhilde Bergmann

Die letzte Synode der Legislatur 2014 bis 2018 tagte im ev. Kirchgemeindehaus Kreuzlingen.

Pfarrer Harald Ratheiser aus Arbon sorgte für lebhafte Diskussion, fand aber für seinen Streichungsantrag keine Mehrheit.

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