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Kirchliche Abdankung auf Familienkreis beschränkt

Bis voraussichtlich 8. Juni 2020 finden nach wie vor keine Gottesdienste und anderen kirchlichen Präsenz-Veranstaltungen statt, wie der Evangelische Kirchenrat in seiner Weisung an die Kirchgemeinden vom 23. April 2020 mitteilt. Lockerung gibt es bei familiären Trauerfeiern und Seelsorgebesuchen.

Bis voraussichtlich 8. Juni 2020 finden aufgrund der Anordnungen des Bundes keine Gottesdienste und keine anderen kirchlichen Veranstaltungen statt. Das Veranstaltungsverbot gilt auch für Hauskreise und Kleingruppen. Gewisse Lockerungen im kirchlichen Leben sind ab Montag, 27. April, möglich, teilte der Kirchenrat der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau den Kirchgemeinden am Donnerstagabend mit. So müssen Hausbesuche und Seelsorgegespräche nicht mehr nur auf telefonische Kontakte beschränkt bleiben, sofern die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Risiko abwägen
Für Erleichterung in der Corona-Situation dürfte mit Blick auf Trauerfeiern vor allem die offenere Formulierung «Teilnahme im Familienkreis» sorgen. Das Verbot von Menschansammlungen von mehr als 5 Personen, das grundsätzlich auch für kirchliche Abdankungsfeiern galt, ist vom Bundesamt für Gesundheit BAG relativiert worden. Ab 27. April 2020 gibt es keine Maximalzahl für anwesende Trauergäste mehr, solange alle zum Familienkreis gehören. Bei grösseren Familien kann die Anzahl der Teilnehmenden allerdings aufgrund der Örtlichkeit begrenzt sein. Denn auch im Rahmen von Beerdigungen gelten die Hygiene- und Abstandvorgaben für Trauernde wie auch gegenüber den kirchlichen Mitwirkenden. Der Kirchenrat rät deshalb zur sorgfältigen Wahl der Örtlichkeit für die Abdankungsfeier und er gibt zu bedenken, dass Trauerfamilien abwägen sollen, ob sie auch Familienmitglieder wie Grosseltern einladen möchten, wenn diese zu einer Risikogruppe gehören.

Gemeindeversammlungen fallen aus
Kirchgemeindeversammlungen können bis auf weiteres nicht stattfinden. Der Kirchenrat empfiehlt den Kirchgemeinden, wichtige Entscheidungen durch rein briefliche Wahlen und Abstimmungen zu treffen.

Konfirmationen im Herbst
Wie es mit dem kirchlichen Religions- und Konfirmationsunterricht nach der Öffnung der obligatorischen Schulen -der Bundesrat geht vom 11. Mai aus- weitergehen wird, darüber will der Kirchenrat informieren, sobald vom Kanton Einzelheiten zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts bekannt sind. Der Kirchenrat rechnet frühestens auf 1. Mai mit einer Entscheidungsmöglichkeit. Dann will er den Kirchgemeinden auch Empfehlungen zur Praxis von anderen kirchlichen Angeboten für Kinder und Jugendliche geben. Die Konfirmation für den aktuellen Konfirmationsjahrgang, der im Sommer 2020 die obligatorische Schulzeit abschliesst, soll noch in diesem Kalenderjahr stattfinden können. Der Kirchenrat empfiehlt den Kirchgemeinden, die für Mai/Juni 2020 vorgesehenen Konfirmationen auf das dritte Quartal in diesem Jahr zu verlegen.
Am Montag, 27. April 2020 folgt eine umfassende Information an alle Kirchgemeinden zu den Veranstaltungen im Jubiläumsjahr «150 Jahre Thurgauer Landeskirchen».

Brunhilde Bergmann

Sofern alle zum Familienkreis gehören, entfällt die Begrenzung auf maximal fünf Personen für anwesende Trauergäste.

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