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Synode: Zwei Motionen und eine Interpellation

Neben dem Budget 2023 dürften an der Sitzung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau vom 28. November 2022 in Weinfelden vor allem drei parlamentarische Vorstösse interessieren. Die drei Themen freie Wahl der Kirchgemeinde, Organisation des Konfirmationsjahres und Umsetzung der «Ehe für alle» bei kirchlichen Trauungen könnten für Gesprächsstoff sorgen.

Ein weites Diskussionsfeld wird mit der Motion «Organisation des Konfirmationsjahres» geöffnet. Der vom Synodalen Markus Ibig, Bischofszell, und 13 Mitunterzeichnenden am 26. September 2022 eingereichte Vorstoss beauftragt den Kirchenrat, der Synode einen Bericht und Antrag mit verschiedenen Varianten zur Organisation des Konfirmationsjahres und zu den dafür notwendigen Anpassungen der Kirchenordnung und weiterer Verordnungen vorzulegen.

30 Prozent verzichten auf die Konfirmation
Die Motionärinnen und Motionäre sehen Handlungsbedarf im kirchlichen Handeln mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In der Begründung ihres Vorstosses weisen sie darauf hin, dass es «erschreckend» sei, dass 30 Prozent der evangelischen Jugendlichen den Konfirmationsunterricht nicht mehr besuchen und damit auch auf die Konfirmation verzichten würden. Mit Blick auf den sich in den nächsten zehn Jahren abzeichnenden Mangel an Pfarrerinnen und Pfarrern schlagen sie vor, die Verantwortung für das Konfirmationsjahr der Kirchenvorsteherschaft zu übertragen und die Erteilung des Konfirmationsunterrichts neben den Pfarrerinnen und Pfarrern auch an andere theologisch und pädagogisch geschulte Personen oder an ein Team mit den nötigen Fachkompetenzen zu übergeben.

Konzept «Kirche, Kind und Jugend» soll ergänzt werden
Inhaltlich stellen die Motionäre eine Erweiterung und Ergänzung des Konfirmationsunterrichts durch Themen wie «Kompetenzen und Erfahrungen fördern» und «Beziehungen und Beheimatung ermöglichen» zur Diskussion. Das für das Handeln der Landeskirche mit Kindern und Jugendlichen wegleitende Konzept «Kirche, Kind und Jugend» soll durch die Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach der Konfirmation ergänzt werden: «Es braucht eine Ergänzung des Konzepts «Kirche, Kind und Jugend» über den Bereich der Konfirmation hinaus.» Für die Umsetzung ihrer Anliegen machen die Motionäre konkrete Vorschläge zur Änderung der Kirchenordnung.

Antwort des Kirchenrates liegt vor
Die Anregung zur Motion kam von jungen Erwachsenen aus der «Next Generation» Kommission der Landeskirche. «Next Generation» will jungen Erwachsenen in der Landeskirche eine Stimme geben und ihnen an mehr Orten ermöglichen, «sich in Kirchgemeinden zu beheimaten». Die Antwort des Kirchenrates auf die Motion liegt vor. Sie ist auf der Webseite der Landeskirche zu finden unter: www.evang-tg.ch/synodeunterlagen/

Motion «Freie Wahl der Kirchgemeinde»
Von besonderem Interesse dürfte auch die Motion unter dem Titel «Freie Wahl der Kirchgemeinde» sein, die der Tägerwiler Diakon Stefan Keller mit zwei Mitunterzeichnenden bereits für die Synode vom 27. Juni 2022 eingereicht hatte. Sie konnte aber aufgrund der Traktandenfülle am 27. Juni nicht mehr behandelt werden. Wird die Motion nun an der Sitzung vom 28. November 2022 erheblich erklärt, würde der Kirchenrat beauftragt, der Synode bis im Sommer 2023 einen Antrag mit verschiedenen Umsetzungsvorschlägen vorzulegen, der es den Mitgliedern der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau erlauben würde, ihre Kirchgemeinde frei zu wählen. Bis anhin ist die Kirchen(gemeinde)gliedschaft strikt an den Wohnsitz gebunden. Zum Formalen hält der Kirchenrat in seiner Antwort auf die Motion fest, dass er den Auftrag so verstehen würde, dass er nicht - wie bei Motionen üblich - eine Änderung eines Gesetzes in eine bestimmte Richtung vorzuschlagen hätte, sondern mehrere Umsetzungsvorschläge zum Erreichen eines bestimmten Ziels zu machen hätte. Die Synode hätte dann in einem zweiten Schritt zu entscheiden, für welche der aufgezeigten Varianten der Kirchenrat die entsprechenden Verfassungs- bzw. Gesetzesänderungen auszuarbeiten und der Synode zu unterbreiten hätte. Aus der Sicht des Kirchenrates handelt es sich beim Vorstoss von Diakon Stefan Keller gleichsam um eine «zweistufige Motion».

Interpellation zur Umsetzung der «Ehe für alle»
Mit einer Interpellation will der Kreuzlinger Synodale Christian Hauser vom Kirchenrat wissen, wie die seit 1. Juli in Kraft getretene staatliche «Ehe für alle» bei kirchlichen Trauungen in der Thurgauer Landeskirche umgesetzt wird. Insbesondere interessiert sich der Interpellant für die Frage, was Kirchgemeinden bei kirchlichen Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren zu beachten haben. Die Antwort des Kirchenrates auf die Interpellation liegt vor. Sie ist auf der Webseite der Landeskirche zu finden unter: www.evang-tg.ch/synodeunterlagen/

Budget 2023 rechnet mit «roter Null»
Das Budget 2023 geht von einem gleichbleibenden Zentralsteuerfuss von 2.5 Prozent aus. Es rechnet mit einer «roten Null». Bei Einnahmen und Ausgaben von rund 6.4 Mio. Franken wird mit einem Fehlbetrag von rund 110'000 Franken gerechnet. Erstmals im Budget enthalten ist die vom Kirchenrat im Zuge der Aufgabenverschiebung vom Präsidium des Kirchenrates in die landeskirchliche Verwaltung geschaffene zusätzliche 50-Prozent-Stelle für das Aktuariat des Kirchenrates. Mit seinem Bericht zu den Änderungen in der Organisation von Kirchenrat und Kanzlei unterbreitet der Kirchenrat der Synode einen Antrag zur zusätzlichen Aktuariatsstelle und stellt für die Juni-Synode 2023 einen umfassenden Bericht zur Organisation von Kirchenrat und landeskirchlicher Verwaltung in Aussicht. Im Budget 2023 sind die Anschaffung einer neuen Software-Lösung für die Buchhaltung und das Rechnungswesen und für die Adressverwaltung der Landeskirche und die Neugestaltung der Webseite der Landeskirche als ausserordentliche Ausgaben enthalten. Einen separaten Beschluss beantragt der Kirchenrat der Synode zur neuen Vereinbarung mit Relimedia zur Ausleihe von elektronischen Medien für den Religionsunterricht, den die Kirchgemeinden an den Schulen erteilen. Die Vereinbarung macht ein grosses, qualitativ gutes Angebot zugänglich. Aktuell stehen 925 Medien und didaktische Hilfsmittel zum sofortigen Download zur Verfügung.

Verhandlungen sind öffentlich
Die Verhandlungen der Evangelischen Synode sind wie immer öffentlich. Der Synodegottesdienst in der evangelischen Kirche in Weinfelden beginnt um 8.15 Uhr. Er wird von Pfarrer Dr. Zbyn?k Kindschi Garsk?, Steckborn, geleitet. Die Beratungen der Synode im Weinfelder Rathaussaal finden von 9.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr statt.

Landeskirche und Kirchgemeinden - Hand in Hand?
Die Synode hat an der Sitzung vom 28. November 2022 vor dem Mittag von 11.00 bis 12.00 Uhr ein Zeitfenster reserviert, in dem sich Verantwortliche auf den Ebenen von Landeskirche und Kirchgemeinden zum Verhältnis und zur Zusammenarbeit von Kirchgemeinden und Landeskirche äussern. Unter der Leitung der Thurgauer Kirchenratspräsidentin Prof. Dr. Christina Aus der Au kommen folgende Personen miteinander ins Gespräch: Pfarrer Wolfram Kötter, Präsident des Schaffhauser Kirchenrates; Esther Gredig, Präsidentin der Kirchenvorsteherschaft Neunforn; und Robert Schwarzer, Präsident der Kirchenvorsteherschaft Arbon. Der Informationsteil der Sitzung soll den Mitgliedern der Synode Denkanstösse für die organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklung der Thurgauer Kirche geben.

Ernst Ritzi

 

An der Synodesitzung werden das Budget 2023 sowie drei parlamentarische Vorstösse behandelt.Bild: Sandro Kohlert

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