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Vorstösse zur Konzernverantwortungsinitiative und zur Praxis im Asylwesen

Die Evangelische Synode wählt am 25. November 2019 in Weinfelden den Kirchenrat für die kommende Legislatur, befindet über das Budget 2020 und über eine Pensen-Änderung der Gefängnisseelsorge. Der Kirchenrat beantwortet zwei Interpellationen zu „Nothilfe und Menschenwürde“ und zur „Konzernverantwortungsinitiative“.

Bei der Erneuerungswahl des Kirchenrates für die Amtsdauer 2020 bis 2024 verzichtet Kirchenrat Rolf Bartholdi, Jurist in Weinfelden, nach zwölf Jahren auf eine erneute Kandidatur. Der Romanshorner Jurist Hanspeter Heeb stellt sich für das freiwerdende Ressort Recht und Gesetzgebung zur Wahl. Die Kirchenratsmitglieder Pfarrer Lukas Weinhold, Wängi; Ruth Pfister, Amriswil; Gerda Schärer, Berlingen; und Kirchenratspräsident Pfarrer Wilfried Bührer, Frauenfeld, stellen sich der Wiederwahl.

Antwort zur Kovi und zur Arbeit der Peregrina-Stiftung
Zu diskutieren geben dürfte der Kirchenratsantrag auf Verbleib der Thurgauer Kirche im Verein Reformierte Medien. Ausserdem beantragt der Kirchenrat die Neudotierung der Gefängnisseelsorge auf ein Gesamtpensum von 15 bis 20 Prozent für das Kantonalgefängnis und das Massnahmezentrum Kalchrain.
In seiner Antwort auf die Interpellation des Synodalen Pfarrer Jakob Bösch, Münchwilen-Eschlikon, zur Konzernverantwortungsinitiative Kovi, stützt sich der Kirchenrat auf die Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds SEK Der SEK hatte sich für die Konzernverantwortungsinitiative ausgesprochen.
Unter dem Titel «Nothilfe und Menschenwürde» will der Synodale Hans Peter Niederhäuser, Weinfelden, vom Kirchenrat wissen, wie er sich zum Engagement der beiden Thurgauer Landeskirchen im Zusammenhang mit dem Asylwesen und der Beteiligung der beiden Landeskirchen in der Peregrina-Stiftung stellt. Der Kirchenrat hält fest, dass die beiden Landeskirchen sich im Rahmen der staatlichen Asylgesetzgebung dafür einsetzten, dass die Menschenwürde auch in der Situation geachtet werde, wenn Asylsuchende aufgrund eines abgewiesenen Asylentscheids in ihre Herkunftsländer zurückgeschafft würden. Die Antwort enthält auch eine kritische Würdigung der Struktur der Peregrina-Stiftung und der Rolle der Vertretung der beiden Landeskirchen in Stiftungsrat und Verwaltungskommission.

Synode ist öffentlich
Die Evangelische Synode beginnt mit dem Synodegottesdienst um 8.15 Uhr in der evangelischen Kirche in Weinfelden. Er wird geleitet von Pfarrer Harald Ratheiser, Arbon. Die Beratungen der Synode im Weinfelder Rathaussaal finden von 9.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr statt. Verhandlungen und Gottesdienst sind wie immer öffentlich.

Ernst Ritzi/Brunhilde Bergmann

Synodeunterlagen

 

Die Verhandlungen und der Synodegottesdienst sind öffentlich.

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