Newsdetail

Wahlfrühling in den Kirchgemeinden

Im kommenden Frühling ist ein kirchliches Wahljahr. Zusammen mit den Thurgauer Regierungsrats- und Grossratswahlen werden am 7. April 2024 in den meisten Thurgauer Kirchgemeinden die Kirchenvorsteherschaften neu gewählt.

In den kleineren Kirchgemeinden wird die Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2024 bis 2028 an einer Kirchgemeindeversammlung durchgeführt. Die Kirchenverfassung bestimmt, dass die Wahlen des Präsidiums der Kirchenvorsteherschaft, des Pflegers oder der Pflegerin und der Mitglieder der Kirchenvorsteherschaften geheim durchgeführt werden müssen.

Wahl bis 5. Mai 2024
Die Sitzzahl in den Kirchenvorsteherschaften der 61 Thurgauer Kirchgemeinden ist in den Gemeindeordnungen der Kirchgemeinden festgelegt. Jede Kirchgemeinde muss mindestens vier Behördenmitglieder und das Präsidium der Kirchenvorsteherschaft wählen. Die Wahl muss bis spätestens 5. Mai 2024 erfolgt sein, damit die neuen Behörden am 1. Juni 2024 ihre Amtstätigkeit aufnehmen können.

Wiederwahl der ordinierten Amtsträgerinnen und -träger
Am 31. Mai 2024 geht neben der Amtsdauer der kirchlichen Behörden auch jene der Pfarrerinnen und Pfarrer und der von den Kirchgemeinden gewählten Diakoninnen und Diakonen zu Ende. Die ordinierten Amtsträgerinnen und -träger gelten als wiedergewählt, wenn nicht die Aufsichtskommission bis Ende September 2023 die Durchführung einer Bestätigungswahl beschlossen hat. Oder wenn nicht in der Kirchgemeinde innert einer Frist von 90 Tagen, die am 16. November 2023 nach der Veröffentlichung des Wiederwahlbeschlusses des Kirchenrates beginnt, mit einer Unterschriftensammlung eine Bestätigungswahl für einen Pfarrer oder eine Pfarrerin verlangt wird. Der Kirchenrat wird seinen Beschluss zur Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträgerinnen und Amtsträger anfangs November 2023 im Amtsblatt des Kantons Thurgau veröffentlichen.

Ernst Ritzi, Aktuar

Das Wichtigste in Kürze - Begleitbrief des Kirchenrates vom 6. September 2023 zur Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenvorsteherschaften für die Amtsdauer 2024 bis 2028
Beschluss des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenvorsteherschaften und der Pfleger oder Pflegerinnen der Evangelischen Kirchgemeinden vom 27. Juni 2023
Kreisschreiben 612 Erneuerungswahl Kirchenvorsteherschaften
Kreisschreiben 613 Wiederwahl Amtsträgerinnen und -träger

Bis zum 5. Mai 2024 müssen die Wahlen der Kirchenvorsteherschaften in den Kirchgemeinden abgeschlossen sein.Bild: Claudia Koch

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben