Wir über uns

Unser Auftrag

Grundlage und Leitlinie für das Leben und Handeln der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau ist das Evangelium gemäss der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments. Der Kirchenordnung hat unsere Kirche das Thurgauer Bekenntnis von 1874 vorangestellt. Es fasst die Inhalte des christlichen Glaubens so zusammen: «Wir glauben an Gott, den allmächtigen Vater und Schöpfer, der uns berufen hat zu seiner Kindschaft und zum ewigen Leben, an Jesus Christus, den Sohn Gottes, in welchem wir die Erlösung haben von unseren Sünden und die Versöhnung mit Gott, und an den heiligen Geist, der uns erneuert nach dem Bilde Gottes zu wahrhafter Gerechtigkeit und Heiligkeit. Amen.»
Als Präambel ist der Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 27. November 2000 das Bibelwort aus 1. Korinther 3, 11 «Einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.» vorangestellt. Die Landeskirche ist Teil der gesamten christlichen Kirche, im Besonderen Glied der evangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz. Sie fördert die Verkündigung des Evangeliums, die Pflege des evangelischen Glaubens, das diakonische Handeln, die Gemeinschaft und den Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.

61 Kirchgemeinden

Die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau zählt 61 selbständige Kirchgemeinden mit insgesamt 78 Pfarrämtern und 92'112 Mitglieder (2019). Die Zahl der Stimmberechtigten beträgt 77'321 (2019). In den reformierten Kirchen haben die Kirchgemeinden eine grosse Bedeutung. Im reformatorischen Kirchenverständnis ist Kirche da, wo Gottes Wort verkündigt wird, wo Sakramente gespendet werden, wo die Jugend im christlichen Glauben unterwiesen wird und wo eine lebendige Gemeinschaft durch gegenseitige Verantwortung und Hilfeleistung gelebt wird. Die Gemeinde ist der Ort, wo dieser vornehmste Auftrag der christlichen Kirche verwirklicht wird.

Die Kirchgemeinden geniessen in unserer Landeskirche weitgehende Eigenständigkeit und Verantwortung. Dies gibt ihnen die Möglichkeit zur Anpassung ihrer Tätigkeit an die örtlichen Verhältnisse. Die Pfarrwahl und die Wahl von weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für all ihre Tätigkeiten liegen in der Gemeindehoheit. Die Kirchensteuer ist eine Gemeindesteuer, mit ihr ist die finanzielle Verantwortung eng gekoppelt. Und schliesslich kann man der Kirche nur als Mitglied der Kirchgemeinde des Wohnortes angehören. Die Stärke unserer Landeskirche beruht vorwiegend auf der Stärke der Kirchgemeinden. Neben Verkündigung, Seelsorge und Diakonie gewinnen Bildungsarbeit, Tagungs- und Kursangebote sowie Veranstaltungen für alle Altersstufen immer mehr an Bedeutung, innerhalb der Gemeinde aber auch über diese hinaus. Waren früher Pfarrerinnen und Pfarrer neben ihren ureigensten Aufgaben auch für die Umsetzung dieser Anliegen verantwortlich, werden heute die Verantwortlichkeiten auf einzelne Ressorts und Arbeitsgruppen aufgeteilt. Kirchenvorsteherschaften sind nicht allein Verwaltungsorgane, kirchliches Leben ist breiter angelegt, braucht die Kräfte aller Verantwortlichen wie auch eines breiten Kreises von Freiwilligen.

Die Landeskirche

Sind Gemeinden und gemeindliche Gruppen allein für Glaubensdinge zuständig, führt dies zu Glaubensinseln. Darum ist die Gesamtkirche, die Landeskirche als kantonale Einheit, kein loser Bund autonomer Gemeinden. Sie ist eine eigene Grösse mit eigener Verantwortung, sie hat ihr eigenes Parlament, die Kirchensynode, ihre eigene «Regierung», den Kirchenrat.

Es braucht kantonale Rechtsetzungen und Normen für das Pfarramt, demokratische Ordnungen, Gesetze und eine gemeinsame Verfassung. Die Landeskirche tritt dabei nicht nur als «Normensetzerin» und «Administratorin» auf. Dem Kirchenrat obliegt eine Aufsichtspflicht im theologischen Bereich. Aus- und Weiterbildung der Pfarrerinnen, Pfarrer, Diakoninnen und Diakone setzen koordinierte Angebote voraus. Kommissionen und Fachstellen für die kirchliche Jugendarbeit, für Diakonie, für Religionsunterricht, für die Erwachsenenbildung, die Information der Öffentlichkeit, für Mission und Entwicklungszusammenarbeit oder tecum, das kirchliche Zentrum für Spiritualität, Bildung und Gemeindebau in der Kartause, dokumentieren die Vielfalt übergemeindlicher Angebote der Thurgauer Landeskirche.

Die beiden wichtigsten Rechtsgrundlagen:

Kirchenverfassung: Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 27. November 2000 (KGS 5.1)

Kirchenordnung: Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 17. Februar 2014 (KGS 5.2)