Vernehmlassungen

Organisation des Konfirmationsjahres

Auswertung der Vernehmlassung
«Organisation des Konfirmationsjahres»

Änderungen der Kirchenordnung und Verordnung «Kirche, Kind und Jugend»
Am 28. November 2022 hat die Synode eine Motion mit dem Titel «Organisation des Konfirmationsjahres» erheblich erklärt. Mit der Vorlage wird die Verantwortung für das Konfirmationsjahr der Kirchenvorsteherschaft übertragen. Neu soll es möglich sein, die Leitung und Gestaltung des Konfirmationsjahres neben den Pfarrerinnen und Pfarrern auch anderen entsprechend ausgebildeten Personen - wie etwa Diakoninnen und Diakonen und Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern - zu übertragen.
Auswertung der Vernehmlassung
Vorlage an die Synode vom 27. November 2023

Vernehmlassung und Online-Umfrage zu
«Änderungen Kirchenordnung und Verordnung Kirche, Kind und Jugend»

Am 28. November 2022 hat die Synode eine Motion mit dem Titel «Organisation des Konfirmationsjahres» erheblich erklärt. Mit Blick auf den sich in den nächsten zehn Jahren abzeichnenden Mangel an Pfarrerinnen und Pfarrern schlägt die Motion unter anderem vor, die Verantwortung für das Konfirmationsjahr der Kirchenvorsteherschaft zu übertragen und die Erteilung des Konfirmationsunterrichts neben den Pfarrerinnen und Pfarrern auch an andere theologisch und pädagogisch geschulte Personen zu übergeben.
Unter Einbezug der Kommissionen und einer dafür einberufenen Projektgruppe wurde ein Vorschlag für die Umsetzung der Anliegen der Motion erarbeitet, den der Kirchenrat nun in eine breite Vernehmlassung schickt.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 15. August 2023
Unterlagen